Betreff
3. Änderungssatzung der Friedhofssatzung
Vorlage
148/2024
Aktenzeichen
5530
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bestattungszahlen in der Gemeinde Selfkant sind weiter rückläufig. Ein Grund dafür ist eine vermehrte Abwanderung Richtung Niederlande. Viele Angehörige lassen die Verstorbenen inzwischen in den benachbarten Niederlanden bestatten. Dort gibt es ein anderes Angebot an Bestattungsarten. Die Bestattungsquote bezogen auf die Gemeinde Selfkant beträgt lediglich 60%.

 

Nachdem bei der letzten Änderung die neuen Bestattungsarten Ascheverstreuung am Baum mit Namensbaumscheibe und Evertree-Baumbestattung als Aschebeisetzung eingeführt wurden, soll nun das Angebot nochmal erweitert werden. 

 

Dies wurde ausführlich seitens der Verwaltung mit dem „Arbeitskreis Friedhof“ erörtert und es wurden mögliche Bestattungsarten diskutiert. 

 

Die neue Bestattungsart soll „Baumgrab“ genannt werden. Dabei werden kreisförmig um einen Baum herum Doppel-Wahl-Urnengräber angelegt werden. Der Durchmesser einer kreisförmigen Anlage soll 5 m betragen und wird mittels einer Corten-Stahl-Schiene abgegrenzt und die Fläche wird mit Stauden bepflanzt. Es werden ausschließlich Doppelwahlgräber angeboten. D.h.: es können max. 2 Urnen an einer Grabstelle beigesetzt werden. Die Grabstelle wird mit einer Abdeckplatte in der Größe 40 cm x 40 cm abgedeckt und besteht aus Granit „nero impala poliert“, damit ein einheitliches Bild entsteht (Beispielbild siehe Anlage). Die Herstellungskosten wurden mit ca. 2.500 e ermittelt. 

 

Beispielsweise könnten später Bäume der Evertree-Bestattung als neues Zentrum für weitere Baumgräber genutzt werden.

 

Zur Einführung der neuen Bestattungsarten ist es notwendig, die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant zu ändern.

 

Die 3. Änderungssatzung ist der Vorlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung über die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) vom 16.12.2015.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt

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