Sollte die
Gemeindevertretung zur Sitzungsvorlage 139/2024 einen Grundsatzbeschluss zu
möglichen Flächenpotenzialen für die Windenergie in der Gemeinde Selfkant
gefasst haben, ist auf dieser Grundlage das entsprechende Verfahren zur
Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes (sog. Positivplanung)
einzuleiten.
Sachverhalt:
In Erfüllung der
landesplanerischen Vorgaben erstellt die Bezirksregierung Köln derzeit den
Entwurf zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan. Ein konkreter
Planentwurf ist aktuell noch nicht bekannt, er soll aber im März 2024
fertiggestellt sein und am 28. Juni 2024 vom Regionalrat beschlossen und damit
das Verfahren zur Änderung des “Regionalplanes” eingeleitet werden.
Mangels anderweitiger Informationen zum damaligen Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlagen 131/2024 und 139/2024 „Grundsatzbeschluss zur Darstellung möglicher Flächenpotenziale für WE in der Gemeinde Selfkant“ hat die Gemeindeverwaltung die als Anlage beigefügte Flächenkulisse auf Grundlage der LANUV-Studie erstellt. Diese Untersuchung bildete den aktuellsten Stand möglicher gemeindlicher Potenziale ab. Die Bezirksregierung Köln hat nunmehr inzwischen am 14.02.2024 ihr regionalplanerisches Konzept einschließlich der angewandten Ausschluss- und Restriktionskriterien vorgestellt. Die Ausschlusskriterien entsprechen in weiten Teilen denen, der in der LANUV-Studie angewandten Kriterien. Es besteht daher eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die von der Bezirksregierung identifizierten und im Rahmen des zukünftigen Entwurfs zur zeichnerischen Festlegung vorgesehenen Flächen im Wesentlichen in ebenfalls diesen Räumen bewegen werden.
Im Rahmen des dann in der
2. Jahreshälfte durchzuführenden Beteiligungsverfahrens zum „Sachlichen Teilplan
Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan der Bezirksregierung Köln wird sich die
Gemeinde Selfkant mit den dann im Gemeindegebiet verorteten Flächen
auseinandersetzen und Argumente für und gegen einzelne Flächen sammeln und
vorbringen müssen. Der zeitliche Rahmen hierfür wird voraussichtlich einen
Monat betragen.
Mit dem Anstoß eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahren zum Thema „Windenergie“ (sog.
Positivplanung) könnten über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Argumente für/ gegen die Flächenkulisse „gesammelt“ werden.
Es sollte bestenfalls die
gesamte bekannt werdende Flächenkulisse der Bezirksregierung ins gemeindliche
Verfahren übernommen werden. Gegebenenfalls ist es so möglich, Einfluss auf die
Lage der regionalplanerischen Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Selfkant zu
nehmen.
Hinweis:
Es
ist richtig, dass die Baurechtschaffung für Windräder keine verbindliche
Bauleitplanung, also einen Bebauungsplan, erfordert. Es genügt, eine Fläche für
die Windenergie auf Ebene des Flächennutzungsplans darzustellen. Dieses
Verfahren ist jedoch erst (nach zweimaliger Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden sowie den erforderlichen Beschlussfassungen durch die
Gemeindevertretung und der Genehmigung durch die Bezirksregierung) mit der Bekanntmachung
der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen und erst dann
liegt Baurecht für Windenergieanlagen vor. Auf dieser Grundlage können dann
entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
durchgeführt werden.
Mit
diesem Beschluss ist noch keinerlei Baurecht für WEA geschaffen, da ein
derartiges Verfahren immer ergebnisoffen durchgeführt wird. Selbst eine
Verfahrenseinstellung ist jederzeit denkbar und liegt in der
Entscheidungskompetenz der Gemeindevertretung. Das Verfahren dient zunächst
lediglich einer breitgefächerten Informationsgewinnung im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Eine zeitnahe
Einleitung würde die Gemeinde in allen Belangen handlungsfähig machen.
Hierzu ist es erforderlich, im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant die Flächenkulisse der Bezirksregierung Köln des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan in Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
beschließt:
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant die Flächenkulisse der Bezirksregierung Köln zum „Sachlichen
Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan in Flächen für die Errichtung
von Windenergieanlagen zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N 30 –
Windkraft Selfkant – einzuleiten und zum benannten Verfahren
·
die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen
und
·
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
2024 |
Abwicklung über Produkt |
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