hier: Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH durch die NEW AG
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind
die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des
Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der
NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd.
0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch die NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Am 19.09.2023 hat der Kreistag dem Erwerb der Anteile der Stadt
Tönisvorst zu einem Kaufpreis von 500.000 € zugestimmt (0118/2023).
Die Stadt Tönisvorst hat zum Ausdruck gebracht, dass sie nur ungern
ihre Gesellschafterstellung an der NEW Tönisvorst GmbH aufgeben möchte. Wichtig
ist ihr dabei, dass sie sich durch den Verkauf der Geschäftsanteile nicht
schlechter stellt, als wenn sie Gesellschafterin der NEW Tönisvorst GmbH
bleiben würde.
Aus diesem Grunde hat die NEW AG in den Verhandlungen zugesagt, den
entsprechenden Anteil am Beteiligungsbuchwert der NEW Tönisvorst GmbH als
Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufpreis hat sich nach neuen Berechnungen auf 550.000
€ erhöht.
Die Integration der NEW Tönisvorst GmbH führt zu Synergieeffekten, an
denen die NEW AG die Stadt Tönisvorst im Rahmen des Kaufs teilhaben lassen
möchte. Deshalb ist auch der von der NEW AG jetzt angebotene Kaufpreis von
550.000 € unter Berücksichtigung aller Aspekte angemessen, um die Integration
der Gesellschaft zu ermöglichen und die Synergieeffekte zu heben.
Die Stadt Tönisvorst hat in ihrer letzten Ratssitzung im Dezember 2023
dem Verkauf zu einem Preis von 550.000 € zugestimmt.
Damit erhöht sich der Kaufpreis zum ursprünglichen Beschluss um 50.000
€ mit der Folge, dass der Erwerb zu dem höheren Kaufpreis dem Kreistag erneut
zur Zustimmung vorzulegen ist.
Gemäß §
108 Abs. 6 lit a GO NRW i. V. m. §
53 Abs. 1 KrO bedarf es
hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Mit der
Bezirksregierung konnte vereinbart werden, dass ein erneutes Anzeigeverfahren
nach der GO NRW nicht erforderlich ist. Der Beschluss ist der Aufsichtsbehörde
lediglich zur Kenntnis zu geben.
Beschlussvorschlag:
- Dem
Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der Stadt
Tönisvorst zu einem Preis von 550.000 € wird zugestimmt. Die übrigen
Bedingungen des Ankaufs zum Kreistagsbeschluss vom 19.09.2023 (0118/2023)
bleiben unverändert.
2. Die Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke
GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Erwerb zuzustimmen.