Betreff
Anbau Kath. Grundschule Selfkant I - Astrid-Lindgren-Schule, Rechtsanspruch OGS
Vorlage
137/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden.

 

 

Das Land hat am 12. Oktober 2023 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) verabschiedet.

 

Der Gemeinde Selfkant steht für den Anbau ein Förderbudget in Höhe von 308.349,66 € zur Verfügung. Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. (Gesamtausgaben mind. 362.764,31 €)

 

Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2027 nach der Richtlinie vollständig abgeschlossen werden.

 

In der Gemeinde Selfkant kann die Nachfrage nach OGS Plätzen derzeit ohne Wartelisten befriedigt werden. Das bedeutet, dass jedes Kind, dass ein Platz in der OGS haben möchte, auch einen Platz bekommen hat.

 

Um aber zukünftig dem steigenden Bedarf mit einer Prognose von 75 % der Kinder (nach Schulentwicklungsgutachten) gerecht zu werden, ist es notwendig, räumlich die Astrid-Lindgren Schule zu erweitern.

 

In Abstimmung mit der Schule wurde eine Planung entwickelt, die in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung werden die Baukosten 850.000 € betragen. Demgegenüber stehen 308.349 € Fördermittel, was einen Eigenanteil in Höhe von 541.651 € für die Gemeinde Selfkant bedeutet.

 

Bereits zum Schuljahr 2025/2026 soll der Anbau fertig sein.

 


Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Planung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

     ja

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