Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von
Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober
2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich
verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe
einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden.
Das Land hat am 12. Oktober 2023 die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie
Ganztagsausbau) verabschiedet.
Der Gemeinde Selfkant steht für den Anbau
ein Förderbudget in Höhe von 308.349,66 € zur Verfügung. Die Zuwendung wird in
Höhe von höchstens 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
(Gesamtausgaben mind. 362.764,31 €)
Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember
2027 nach der Richtlinie vollständig abgeschlossen werden.
In der Gemeinde Selfkant kann die Nachfrage
nach OGS Plätzen derzeit ohne Wartelisten befriedigt werden. Das bedeutet, dass
jedes Kind, dass ein Platz in der OGS haben möchte, auch einen Platz bekommen
hat.
Um aber zukünftig dem steigenden Bedarf mit
einer Prognose von 75 % der Kinder (nach Schulentwicklungsgutachten) gerecht zu
werden, ist es notwendig, räumlich die Astrid-Lindgren Schule zu erweitern.
In Abstimmung mit der Schule wurde eine
Planung entwickelt, die in der Sitzung vorgestellt wird.
Nach einer ersten Kostenschätzung werden die Baukosten 850.000 €
betragen. Demgegenüber stehen 308.349 € Fördermittel, was einen Eigenanteil in
Höhe von 541.651 € für die Gemeinde Selfkant bedeutet.
Bereits zum Schuljahr 2025/2026 soll der Anbau fertig sein.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Planung wird zugestimmt.