Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 48 - Tüddern, Hinter der Gärtnerei -
Vorlage
136/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit den als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 23.01.2024 beantragt der Architekt für den Bauherrn die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 48 – Tüddern, Hinter der Gärtnerei -.

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 48 – Tüddern, Hinter der Gärtnerei werden derzeit auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 4, Flurstück 468 (Anlage 3 – Lageplan) zwei Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten errichtet. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 48 – Tüddern, Hinter der Gärtnerei – ist festgesetzt, dass bei Anordnung von schutzbedürftigen Räumen (Schlaf-, Wohn- und Aufenthaltsräume) zum ehemaligen Sportplatz hin Maßnahmen getroffen werden müssen, wie beispielsweise keine öffenbaren Fenster oder konstruktive Maßnahmen vorgesehen werden müssen (wie z.B. Laubengänge, verglaste Vorbauten, Prallscheiben), siehe hierzu Anlage 2 – textliche Festsetzungen.

 

Zum Aufstellungszeitpunkt des v. g. Bebauungsplans existierten bereits Planungen zur Realisierung des Sportparks im Ortsteil Höngen und zur Fusion von verschiedenen Fußballvereinen zum SC Selfkant e. V. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die 18. BImSchV vom 01. Juni 2017.

 

Da der Sportpark im Ortsteil Höngen zwischenzeitlich realisiert und der SC Selfkant e. V. gegründet wurde, konnte der Spielbetrieb auf dem Sportplatz im Ortsteil Tüddern zwischenzeitlich weitestgehend eingestellt werden. Weiterhin ist am 08. Oktober 2021 die 3. Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung in Kraft getreten, die ausweislich der als Anlage 1 beigeführten gutachterlichen Stellungnahme vom 15. Januar 2024 dazu führt, dass auf die besonderen Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den vorliegenden Antrag ist zu beraten und zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

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