Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in
das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis
Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde
Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH
beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft
Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese
Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden
prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen
Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den
kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der
Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter
der NEW AG.
Nach der Bestätigung der Anzeigen zur Gründung
und zur Beteiligung an der Stadtentfalter GmbH, der Stadtentfalter Holding
GmbH, der Stadtentfalter Erkrath GmbH und der Stadtentfalter Quartiere GmbH
(siehe hierzu: einstimmiger Kreistagsbeschluss am 20.12.2022, TOP 13)
hat ein Wechsel in der Geschäftsführung der Avacon Natur GmbH
stattgefunden.
Danach wurde festgestellt, dass die Ansichten
über die weitere Zusammenarbeit mit der Avacon Natur GmbH divergieren, so dass
eine Beteiligung der NEW Smart City an der Stadtentfalter Holding GmbH nicht zu
Stande kommt. Die Avacon Natur GmbH wird auch keine weiteren Kooperationen mehr
in diesem Bereich eingehen, so dass der Beschluss zur Beteiligung an den o. g.
Gesellschaften zurückgenommen werden muss. Ebenso entfällt damit auch die
Umfirmierung der Stadtentfalter GmbH in Stadtentfalter Seestadt mg+.
Die Zusammenarbeit mit der Avacon Natur GmbH wird
damit auf die Stadtentfalter GmbH beschränkt bleiben.
Der Beschluss zur Rücknahme des seinerzeitigen
Beteiligungsbeschlusses vom 20.12.2022 ist der Bezirksregierung anzuzeigen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Beteiligung der NEW Smart City
GmbH an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines
Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50 %) zu
einem Kaufpreis von 25.000 € wird nicht eingegangen.
2. Die Stadtentfalter GmbH wird nicht
in die Stadtentfalter Seestadt mg+ umbenannt und wird nicht in die
Stadtentfalter Holding GmbH eingebracht. Damit einhergehend entfallen auch die
Beteiligungen an der Stadtentfalter Erkrath GmbH als Tochtergesellschaft der
Stadtentfalter Holding GmbH und die Stadtentfalter Quartiere GmbH als
Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
./. |
Abwicklung über Produkt |
./. |