Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter GmbH, der Stadtentfalter Holding GmbH, der Stadtentfalter Erkrath GmbH und der Stadtentfalter Quartiere GmbH
Vorlage
135/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.  8,95 %.

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.

Nach der Bestätigung der Anzeigen zur Gründung und zur Beteiligung an der Stadtentfalter GmbH, der Stadtentfalter Holding GmbH, der Stadtentfalter Erkrath GmbH und der Stadtentfalter Quartiere GmbH (siehe hierzu: einstimmiger Kreistagsbeschluss am 20.12.2022,  TOP 13)  hat ein Wechsel in der Geschäftsführung der Avacon Natur GmbH stattgefunden.

Danach wurde festgestellt, dass die Ansichten über die weitere Zusammenarbeit mit der Avacon Natur GmbH divergieren, so dass eine Beteiligung der NEW Smart City an der Stadtentfalter Holding GmbH nicht zu Stande kommt. Die Avacon Natur GmbH wird auch keine weiteren Kooperationen mehr in diesem Bereich eingehen, so dass der Beschluss zur Beteiligung an den o. g. Gesellschaften zurückgenommen werden muss. Ebenso entfällt damit auch die Umfirmierung der Stadtentfalter GmbH in Stadtentfalter Seestadt mg+.

Die Zusammenarbeit mit der Avacon Natur GmbH wird damit auf die Stadtentfalter GmbH beschränkt bleiben.

Der Beschluss zur Rücknahme des seinerzeitigen Beteiligungsbeschlusses vom 20.12.2022 ist der Bezirksregierung anzuzeigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50 %) zu einem Kaufpreis von 25.000 € wird nicht eingegangen.

 

2.            Die Stadtentfalter GmbH wird nicht in die Stadtentfalter Seestadt mg+ umbenannt und wird nicht in die Stadtentfalter Holding GmbH eingebracht. Damit einhergehend entfallen auch die Beteiligungen an der Stadtentfalter Erkrath GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH und die Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

Abwicklung über Produkt

./.