hier: Anpassung der maximalen Höhe des Verlustausgleichs der Gesellschafter
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in
das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis
Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde
Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH
beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft
Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese
Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen
Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den
kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der
Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter nach
dem GmbH-Gesetz besteht grundsätzlich nicht. Diese muss gesondert, zum Beispiel
im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Eine von der quotalen Beteiligung
abweichende Regelungen der Nachschusspflicht ist notwendig, um sicherzustellen,
dass der Bilanzgewinn an die Gesellschafter mit positivem Ergebnisanteil auch
ausgeschüttet werden kann. Ferner ist zu regeln, dass jeder Gesellschafter die
Verluste des eingebrachten Geschäftes trägt.
Nach § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW ist die
Beteiligung von Kommunen an Kapitalgesellschaften mit Regelungen zur
Nachschusspflicht nur dann zulässig, wenn diese in der Höhe nach begrenzt ist.
Der Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding
GmbH enthält in § 14 die Regelung zur Ergebnisverwendung und zur
Nachschusspflicht. Die Nachschusspflicht für die kommunalen Gesellschafter ist
im vierten Schritt im dritten Absatz für die einzelnen Gesellschafter begrenzt.
Die Veränderungen dieser Höchstbeträge sind in
der Synopse (Anlage 2) ersichtlich.
Ursprünglich spiegelten die Beträge die
Maximalverluste der Daseinsvorsorgegesellschaften zum Zeitpunkt des Beitritts
der einzelnen Gesellschafter wider. Die Entwicklung der Ergebnisse der letzten
Jahre und die daraus resultierende Wirtschaftsplanung zeigt, dass diese
Maximalbeträge für einige Gesellschafter nicht mehr ausreichend sind und
Handlungsbedarf besteht.
Diesem Bedarf wird mit der jetzt vorgelegten
Anpassung des Gesellschaftsvertrages Rechnung getragen. Die Maximalbeträge
sollen daher dem Entwurf entsprechend angepasst werden. Für die KWH wird die
maximale Höhe des Verlustausgleichs von 8 Mio. € auf 21,5 Mio. € angepasst.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO bedarf es
hinsichtlich der Anpassung der Beträge im Gesellschaftsvertrag der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die
Entscheidung des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53
Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
1)
Der
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalholding in § 14 entsprechend
der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.
2)
Die Vertreter
des Kreises Heinsberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW
Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderung kurzfristig bei der
nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.
3)
Die
Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt,
entsprechende Beschlüsse zu fassen.
4)
Herr Landrat
Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des
Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
./. |
Abwicklung über Produkt |
./. |