Betreff
Erneuerung von Kanalgrundstücksanschlüssen in der Sittarder Straße in Tüddern
Vorlage
133/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sittarder Straße in Tüddern befinden sich 8 Kanalgrundstücksanschlüsse, die aufgrund von starken Schäden kurzfristig in offener Bauweise zu erneuern sind. Die Schäden wurden im Rahmen einer Kanal-TV-Untersuchung in der Ortslage Tüddern festgestellt, die auf Grundlage der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVo Abw) durchgeführt wurde. Zudem sind an 4 Stellen Kopflöcher erforderlich um Reparaturen am öffentlichen Hauptkanal auszuführen. In der Ortslage Tüddern wurden darüber hinaus weitere Schäden festgestellt, die in den nächsten Jahren sukzessive (in der Regel mittels Roboterverfahren in geschlossener Bauweise) saniert werden sollen. 

 

Die betreffenden Grundstückseigentümer/innen wurden bereits informiert und es wurden Beratungsgespräche im Rathaus geführt. Die Bauarbeiten sollen innerhalb der Osterferien 2024 ausgeführt werden, da die Bushaltestelle am Ortseingang aus Richtung Höngen kommend für den Zeitraum der Bauarbeiten nicht angefahren werden kann. Diese Bushaltestelle wird von Schulbussen angefahren und daher von zahlreichen Schulkindern genutzt. Die Baumaßnahme wurde mit der West Energie und Verkehr und dem Straßenverkehrsamt vorabgestimmt.

 

Die Kosten über die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen werden über den Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse gegenüber den Grundstückseigentümern/innen geltend gemacht. Auf die Gemeinde entfallen lediglich die Kosten für die Anschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal (Anschlussstutzen), die Verkehrssicherung und die 4 Kopflöcher zur Reparatur des öffentlichen Abwasserkanals. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf rund 30.000,- € und werden über den „Kanalaufwand“ abgerechnet.

 

 

Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Eine Aufbruchgenehmigung beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) ist beantragt. Die Genehmigung steht aktuell noch aus. 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister mit der Umsetzung der Baumaßnahme und beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel für 2024 bereitzustellen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

2024

Abwicklung über Produkt

53800