Sachverhalt:
In der Sittarder Straße in Tüddern befinden
sich 8 Kanalgrundstücksanschlüsse, die aufgrund von starken Schäden kurzfristig
in offener Bauweise zu erneuern sind. Die Schäden wurden im Rahmen einer
Kanal-TV-Untersuchung in der Ortslage Tüddern festgestellt, die auf Grundlage
der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVo Abw)
durchgeführt wurde. Zudem sind an 4 Stellen Kopflöcher erforderlich um
Reparaturen am öffentlichen Hauptkanal auszuführen. In der Ortslage Tüddern
wurden darüber hinaus weitere Schäden festgestellt, die in den nächsten Jahren
sukzessive (in der Regel mittels Roboterverfahren in geschlossener Bauweise)
saniert werden sollen.
Die betreffenden Grundstückseigentümer/innen
wurden bereits informiert und es wurden Beratungsgespräche im Rathaus geführt.
Die Bauarbeiten sollen innerhalb der Osterferien 2024 ausgeführt werden, da die
Bushaltestelle am Ortseingang aus Richtung Höngen kommend für den Zeitraum der
Bauarbeiten nicht angefahren werden kann. Diese Bushaltestelle wird von
Schulbussen angefahren und daher von zahlreichen Schulkindern genutzt. Die
Baumaßnahme wurde mit der West Energie und Verkehr und dem Straßenverkehrsamt
vorabgestimmt.
Die Kosten über die Erneuerung der
Grundstücksanschlussleitungen werden über den Kostenersatzanspruch nach § 10
KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse gegenüber den Grundstückseigentümern/innen geltend
gemacht. Auf die Gemeinde entfallen lediglich die Kosten für die Anschlüsse an
den öffentlichen Abwasserkanal (Anschlussstutzen), die Verkehrssicherung und
die 4 Kopflöcher zur Reparatur des öffentlichen Abwasserkanals. Die Kosten für
die Gemeinde belaufen sich auf rund 30.000,- € und werden über den
„Kanalaufwand“ abgerechnet.
Die Baumaßnahme befindet sich aktuell in der
Ausschreibung. Eine Aufbruchgenehmigung beim Straßenbaulastträger
(Landesbetrieb Straßen NRW) ist beantragt. Die Genehmigung steht aktuell noch
aus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ermächtigt den
Bürgermeister mit der Umsetzung der Baumaßnahme und beschließt, die
erforderlichen Haushaltsmittel für 2024 bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
2024 |
Abwicklung über Produkt |
53800 |