Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7,
Flurstücke 130 und 131 werden aktuell in einer Bauvoranfrage beim Kreis
Heinsberg zur Errichtung eines Bungalows als Einfamilienhauses mit Pkw-Garage
behandelt.
Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass ein
Teil der zur Bebauung vorgesehenen Fläche außerhalb der Ortslagesatzung Heilder
und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt. Der Flächennutzungsplan
weist diesen Teilbereich als Grünfläche aus.
Das Flurstück 131 ist aktuell mit einem
alten Wohnhaus mit ca. 95 m² Grundfläche bebaut, welches abgerissen werden
soll. Auf der anderen (östlichen) Seite der L410 steht bereits ein Wohnhaus
(Saeffelen, Selfkanstraße 52), das ebenfalls außerhalb der Ortslagensatzung und
im Landschaftsschutzgebiet liegt. Auch dieser Bereich ist im
Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Das dortige Wohnhaus wurde im
Jahr 2005 unter denselben Grundvoraussetzungen, wie der jetzt beantragte
Bungalow zugelassen/ bauordnungsrechtlich genehmigt.
Nach Rücksprache mit der Unteren
Naturschutzbehörde würde diese der aktuellen Planung unter Auflagen zustimmen.
Es wird empfohlen, die Ortslage mittels
einer entsprechenden Satzung so zu erweitern, dass der Außenbereich an der
geplanten Gebäudekante (ca. alte Flurstücksgrenze) verläuft.
Die entstehenden Kosten werden vom Bauherren
getragen. In dieser Sitzung ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen. Es wird davon
ausgegangen, dass hier das Instrument der Klarstellungssatzung ausreichend ist.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen und die Ortslage für das
geplante Bauvorhaben mittels einer entsprechenden Satzung anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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