Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022, Ergebnisverwendung und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
111/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2021 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2022 geprüft.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung elektronisch übersandt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2022 mit der Bilanzsumme von 100.224.962,38 € fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 936.046,44 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Selfkant erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorbehaltlos Entlastung.

 


Finanzielle Auswirkungen

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Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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