Betreff
Denkmalobjekt "Alte Schule Höngen"
Vorlage
137/2007
Aktenzeichen
41 40 01 / 49
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Unterschutzstellung der „Alten Schule Höngen“

hier: Gutachten gem. § 22 Abs. 3, Satz 1 DSchG NW

 

Der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, beantragt aufgrund der Denkmalwürdigkeit des Objektes nach vorheriger Besichtigung (auf Wunsch der Gemeinde Selfkant, Antrag des CDU Ortsverbandes Höngen vom 03.03.1995) die Eintragung der „Alten Schule Höngen“ in die Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen (s. beigefügtes Schreiben des Landschaftsverbandes). Da ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung besteht,  ist die Gemeinde Selfkant somit zur Eintragung verpflichtet (§ 2 DSchG NRW).

 

Die Möglichkeit der Bezuschussung mit öffentlichen Mitteln aus denkmalpflegerischen Zuschussfonds ist nur möglich, wenn die Eintragung erfolgt ist. Die Gemeinde als Eigentümer ist zum Erhalt des Objektes im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verantwortlich.

 

Ein vorab geführtes Gespräch der Verwaltung mit der zuständigen Behörde hat dazu geführt, dass die Eintragung der Alten Schule Höngen in die Denkmalliste die Bestrebungen zum Umbau und zur Nutzung dieses Gebäudes als Kulturhaus Selfkant nicht wesentlich und vor allem nicht kostenaufwändig tangiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die „Alte Schule Höngen“ in die Denkmalliste des Landes NRW eintragen zu lassen.