Betreff
Besetzung des Schulausschusses
Vorlage
135/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant beantragt mit Schreiben vom 17. März 2007

 

a) Herrn Heinz-Josef Dahlmanns anstelle von Bernd Beckers als ordentliches Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen

 

b) Herrn Josef Neiß als ordentliches Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen, da Herr Werner Joerißen auf seinen Platz verzichtet

 

c) Josef Neiß zum Vorsitzenden des Schulausschusses zu bestimmen

 

 

Die Entscheidungen zu den Punkten a und b unterliegen der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GONW. Demnach wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausscheidende Mitglied bisher angehörte, einen Nachfolger.

 

Die Besetzung des Ausschussvorsitzenden richtet sich nach § 58 Abs. 5 GONW. Danach bestimmt die Fraktion einen Nachfolger, der der bisherige Ausschussvorsitzende angehörte. Hierzu bedarf es keines Beschlusses.