Sachverhalt:
Die Gebühren für Restabfall werden im Jahr
2024 nach dem Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation in einzelnen Bereichen
leicht steigen. Dies betrifft auch die Gebühren für Biomüll.
Die Erhöhung der Gebühren ist in erster
Linie darin begründet, dass das Abfallentsorgungsunternehmen im Rahmen der
rechtmäßig gestellten Preiserhöhungsanfrage für 2024 (Preisgleitklausel)
deutliche Kostensteigerungen nachgewiesen hat. Diese haben auch unmittelbaren
Einfluss auf die Gebühren für Biomüll.
Hinzu kommt ein starker Einbruch bei den
Erträgen aus der Altpapierverwertung. Für das kommende Jahr ist mit deutlich
weniger Erlösen zu rechnen, da der Ankaufspreis für Altpapier stark gesunken
ist.
In diesem Zusammenhang wird im Jahr 2024 ein
Überschuss in Höhe von 48.335,29 Euro aus dem Jahr 2021 aufgelöst, um die
Gebühren möglichst stabil zu halten.
Der noch vorhandene Überschuss aus dem Jahr
2022 in Höhe von 106.485,51 Euro soll dementsprechend erst in Folgejahren
aufgelöst werden, um weiteren Schwankungen bei den Abfallgebühren
entgegenzuwirken.
Das Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation
ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 6. Änderungssatzung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
5370 |