Sachverhalt:
Mit beigefügtem Schreiben vom 06.10.23
beantragt der Ortsvorsteher von Saeffelen/Heilder für die notwendige
Neuanschaffung eines Absturzgeländers am Dorfsaal Saeffelen Infrastrukturmittel
in Höhe von 10.912,30 Euro einzusetzen.
Derzeit stehen für Saeffelen/Heilder keine
Infrastrukturmittel mehr zur Verfügung. Der Ortsvorsteher verweist in seinem
Antrag darauf, dass im Jahr 2024 mit neuen Infrastrukturmitteln für den Ort zu
rechnen ist.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der
vorgelegten Kaufbelege. Sofern der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt
ist, werden ausschließlich die Netto-Beträge berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Sofern im Jahr 2024 wieder ausreichende Infrastrukturmittel für den Ort
Saeffelen/Heilder zur Verfügung stehen, werden diese in Höhe von max. 10.912,30
Euro für die Neuanschaffung eines Absturzgeländers am Dorfsaal Saeffelen eingesetzt.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vorgelegten Kaufbelege. Sofern der
Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden ausschließlich die
Netto-Beträge berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
2024 |
Abwicklung über Produkt |
2810 |