Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbH
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter
die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd.
0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd.
0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu
entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Konkreter
Sachverhalt:
Die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG soll in die NEW Re GmbH
integriert werden.
Nachdem der Verkauf der Projektrechte zum Windpark Viersen-Boisheim
nahezu abgeschlossen ist, entfällt die Notwendigkeit einer Projektgesellschaft.
Die NEW Re GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft der NEW AG und der
Gemeindewerke Grefrath GmbH.
Alle Kommanditanteile der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG
befinden sich im Besitz der NEW Re GmbH. Persönlich haftende Gesellschafterin
ist die NEW Windenergie Verwaltung GmbH, die keine Kapitalanteile an der NEW
Windpark Viersen GmbH & Co. KG hält und am Gewinn beziehungsweise Verlust
der Gesellschaft nicht partizipiert. Gesellschafterin der NEW Windenergie
Verwaltung GmbH ist ebenfalls die NEW Re GmbH.
Abbildung 1: Status Quo
Die NEW Windenergie Verwaltung GmbH tritt durch Aufkündigung ihrer
Komplementärstellung aus der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG aus.
Dadurch wächst bei der NEW Re GmbH als letzte verbleibende Gesellschafterin
(Kommanditistin) automatisch das Vermögen der NEW Windpark Viersen GmbH &
Co. KG an. Steuerliche Verlustvorträge bestehen bei der NEW Windpark Viersen
GmbH & Co. KG nicht, da die Verluste in der Vergangenheit durch die NEW Re
GmbH ausgeglichen wurden.
Abbildung 2: Zielstruktur
Nach dem Vorgang ist die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG
aufgelöst.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit
b GO NRW bedarf es hinsichtlich des
Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Anwachsung der NEW Windpark
Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re und damit der Auflösung der NEW
Windpark Viersen GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
-/- |