Sachverhalt:
Die
EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom
05.05.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen
Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Das Plangebiet ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 31.05.2022 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke
Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69 (teilweise), 70 (teilweise), 71, 270
(teilweise) und 285 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche (M)“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2022 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-28/2023 vom 16.07.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25-28/2023 vom 16.07.2023 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2023 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=75148
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort
Nahversorgung Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 –
Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord -
1. die
Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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