Sachverhalt:

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 05.05.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.

 

Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.

 

Das Plangebiet ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 31.05.2022 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.

 

Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens soll sein:

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69 (teilweise), 70 (teilweise), 71, 270 (teilweise) und 285 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche (M)“ zu ändern.

 

 

Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2022 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen Bedenken bestehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25-28/2023 vom 16.07.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25-28/2023 vom 16.07.2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter

 

https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=75148

 

abrufbar.

 

 

B             Beratung und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

                Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

B.1         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle der Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.

 

B.2         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

C             Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

C.1         Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

C.2         Die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

 

D             Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

 

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord -

 

1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

 

sowie

 

2.   die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

---

Haushaltsmittel zur Verfügung

---

Abwicklung über Produkt

---