Betreff
Antrag Höngener Vereine auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds für das Jahr 2024 zum geplanten Um- und Anbau der Schützenhalle Höngen
Vorlage
094/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Schützenbruderschaft St. Joh. Baptist Höngen e.V., das Trommer-, Pfeifer- und Fanfarenkorps Höngen e.V. und die IG Höngener Karneval e.V. beantragen mit Schreiben vom 13.09.2023 die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds für das Jahr 2024 zum geplanten Um- und Anbau der Schützenhalle in Höngen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Geplant ist ein Um- und Anbau der Schützenhalle in Höngen. Das Bauvorhaben soll mit Unterstützung weiterer Vereine im Frühjahr 2024 beginnen.

 

Die Arbeiten werden in Eigenleistung der Mitglieder durchgeführt.

 

Die zuwendungsfähigen Materialkosten belaufen sich nach Angaben des Planers der Gemeinde Selfkant auf 265.606,19 €. Die Aufstellung ist als Anlage beigefügt.

 

Nach der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.4 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

1 Vereine                                           15 % der Materialkosten                                               2.000 €

2 Vereine                                           20 % der Materialkosten                                               4.000 €

3 Vereine                                           30 % der Materialkosten                                               8.000 €

4 Vereine                                           40 % der Materialkosten                                             10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Der Antrag wurde von 4 Vereinen unterzeichnet, wobei der Förderverein der Schützenbruderschaft als Verein nicht anerkannt werden kann, da Fördervereine, welche zum Ziel haben Vereine oder Institutionen finanziell zu fördern bzw. zu unterstützen gemäß Ziffer 1.2 der Richtlinie, nicht bezuschusst werden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung beschließt, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der St. Joh. Baptist Schützenbruderschaft Höngen e.V., dem Trommler, Pfeifer- und Fanfarenkorps Höngen e.V. sowie der IG Höngener Karneval e.V. einen Zuschuss aus dem Baufonds für das Jahr 2024 in Höhe von max. 8.000 € (30 % der Materialkosten – höchstens 8.000 €) zu gewähren.


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

ja

Abwicklung über Produkt

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