Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.08.2023 beantragt der Kulturverein Selfkant die
Gewährung eines jährlichen Zuschusses für Neuanschaffungen von Büchern für die
im Kulturhaus Selfkant betriebene öffentliche Bücherei. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Die Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an
Vereine und Jugendgruppen sieht keine Bezuschussung zum Betrieb einer Bücherei
vor.
Eine Bezuschussung kann unter Ziffer 4.5 der Richtlinie aufgenommen
werden. Der Passus könnte lauten:
„Für den Betrieb einer öffentlichen Bücherei wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 150 € zur Anschaffung neuer Bücher zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Bei einer Bezuschussung ist der Gemeinde ein Verwendungsnachweis unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.“
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag und über die Aufnahme einer entsprechenden
Regelmentierung in der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist zu beraten und zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
nein |
Abwicklung über Produkt |
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