Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.09.2023 beantragt die SPD-Fraktion den Zuschuss zur
Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen von 0,75 € auf 1,50 € pro Tag und
Teilnehmer zu erhöhen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung
von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen werden mehrtägige
Jugenderholungsmaßnahmen jährlich mit 0,75 € je Tag und Teilnehmer bezuschusst
(einmal jährlich). Die Teilnehmer dürfen das 18. Lebensjahr nicht überschritten
haben und müssen Einwohner der Gemeinde Selfkant sein. Die Erholungsmaßnahmen
müssen mindestens länger als 3 Tage dauern, die Förderung wird längstens für
eine Maßnahme von 14 Tagen gewährt.
Bei positiver Beschlussfassung muss die Richtlinie der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen geändert werden.
Die aktuelle Fassung der Richtlinie (zuletzt geändert am 05.09.2023) ist als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung beschließt die Erhöhung des
Zuschusses zu mehrtägigen Jugenderholungsmaßnahmen von 0,75 € auf 1,50 € je Tag
und Teilnehmer. Die Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen wird entsprechend geändert.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
--- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
nein |
Abwicklung über Produkt |
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