Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ist die nachfolgend
aufgeführte sachkundige Bürgerin vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:
Anna Stelten
Beschlussvorschlag:
Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtet sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott
helfe“ ausgesprochen werden
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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