Betreff
Errichtung von Photovoltaik- Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden
Vorlage
079/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant beantragte am 27 und 28. März 2023 über das Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen -  Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Projektförderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden.

 

Die Zuwendung wird in einer Art Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle zugewiesen. Die Förderhöhe beträgt max. 70 % und die Höchstfördergrenze liegt bei max. 250.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung, bei der Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.

Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

 

Die Anträge zielten darauf ab, möglichst für alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Somit sind nun erneut 4 gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu liegen drei Zuwendungsbescheide vor. Es handelt sich hierbei um die Grundschulen Schalbruch und Saeffelen sowie den Kindergarten in Schalbruch. Für die Grundschule Süsterseel erwarten wir einen Zuwendungsbescheid in Kürze.

 

Die zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Grundschule Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             46.542,55 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   11.106,55 € netto

-       Gesamtkosten:                                   57.649,10 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     32.570,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         25.079,10 € netto

 

Grundschule Saeffelen

-       Zuwendungsfähige Kosten:             73.080,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   19.649,72 € netto

-       Gesamtkosten:                                   92.729,72 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     51.150,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         41.579,72 € netto

 

KIGA Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             32.036,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   10.241,20 € netto

-       Gesamtkosten:                                   42.277,20 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     22.420,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         19.857,20 € netto

 

Die Zuwendungsbescheide sind der Einladung als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister die beantragten Maßnahmen im Rahmen der in den Zuwendungsbescheiden aufgeführten Kosten umzusetzen und den erforderlichen Betrag überplanmäßig bereitszustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

nein

Abwicklung über Produkt

I-11-0008