Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.06.2023 beantragte Herr
Hans-Josef Kaumanns, als Mitorganisator der Seniorenveranstaltung in
Hillensberg, den Zuschuss für die Bürger ab 65 Jahren ab dem Jahr 2024 von 1,50
€ auf 5,00 € zu erhöhen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Die Höhe des Zuschusses ist in der
Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine
und Jugendgruppen - zuletzt geändert am 03.04.2019 - im Punkt 4.1 festgelegt.
Der Passus im Punkt 4.1 müsste wie folgt
geändert werden: „… Die Gemeinde Selfkant gewährt für Veranstaltungen, die der
Betreuung älterer Mitbürger dienen (besondere Altennachmittage, Tagesausflüge)
Beihilfen in Höhe von 5,00 € je Teilnehmer…“
Darüber hinaus sollte der Punkt 3 Gewährung
und Höhe der Beihilfen wie folgt geändert werden „…. Die Höhe der zu
gewährenden Beihilfen wird vom zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung festgesetzt…“
Die geänderte Richtlinie ist als Anlage der Einladung beigefügt. Die Änderungen sind in rot und kursiv gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen in den Punkten 3 und 4.1.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
--- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
nein |
Abwicklung über Produkt |
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