hier: Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH durch die NEW AG und anschließende Aufspaltung
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter
die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd.
0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd.
0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%.
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch
die NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter
Sachverhalt:
Die NEW Tönisvorst GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft der NEW
Viersen GmbH und der Stadt Tönisvorst, an der die Stadt Tönisvorst 1,35 % der
Geschäftsanteile hält. Die NEW Viersen GmbH ist eine nahezu 100%ige Tochter der
NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH.
Die NEW-Gruppe beabsichtigt seit längerem die NEW Tönisvorst GmbH
umzugestalten und vollständig in die NEW-Gruppe zu integrieren. Das bedeutet,
dass die drei Geschäftsbereiche (Verpachtung Strom- und Gasnetz, Vertrieb und
Trinkwassernetz) auf die Tochtergesellschaften der NEW AG (NEW Netz GmbH, NEW
Niederrhein Energie und Wasser GmbH und NEW NiederrheinWasser GmbH) übertragen
werden sollen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Ausgangssituation:
2.
Bündelung der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH bei der NEW AG
Um die NEW Tönisvorst GmbH vollständig in die NEW-Gruppe zu
integrieren, ist beabsichtigt alle Geschäftsanteile auf eine Gesellschaft zu
vereinen. Hierfür wurde die NEW AG bestimmt, da diese heute bereits
Muttergesellschaft der NEW Tönisvorst GmbH ist und gleichzeitig auch
Muttergesellschaft aller Gesellschaften ist, auf die die Geschäftsbereiche der
NEW Tönisvorst GmbH übertragen werden sollen. Das bedeutet, dass die Stadt
Tönisvorst und die NEW Viersen GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der NEW
Tönisvorst GmbH an die NEW AG verkaufen.
Für den Spaltungsvorgang und für die Durchführung des noch bis zum
Ablauf des 31.12.2023 bestehenden Gewinnabführungsvertrages zwischen der NEW
Viersen GmbH und der NEW Tönisvorst GmbH ist es notwendig, dass der rechtliche und
wirtschaftliche Übergang der Anteile als sogenanntes Mitternachtsgeschäft zum
31.12.2023, 24:00 Uhr, erfolgt. An dieser Stelle
wird darauf hingewiesen, dass sich der Zeitpunkt der Übernahme der Anteile
verschieben kann, sofern die erforderliche Bestätigung der Kommunalaufsicht
nicht rechtzeitig vorliegen sollte. Eine Spaltung der NEW Tönisvorst GmbH ist
erst dann möglich, wenn alle Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH in der
NEW AG gebündelt sind.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Änderung in der Gesellschafterstruktur
der NEW Tönisvorst GmbH.
Der Unternehmenswert der NEW Tönisvorst GmbH wurde im Rahmen des
Werthaltigkeitstests im Jahresabschlusses 2022 der NEW AG Gruppe geprüft. Die
Übertragung erfolgt somit innerhalb des Konzerns zu „Buchwerten“.
Auf dieser Basis erhält die NEW Viersen GmbH für die Geschäftsanteile
der NEW Tönisvorst GmbH, die die NEW Viersen hält, einen entsprechenden
Kaufpreis. Für die Geschäftsanteile, die die Stadt Tönisvorst an der NEW
Tönisvorst GmbH hält, hat die NEW-Gruppe der Stadt Tönisvorst ein Kaufangebot
unterbreitet.
Die Integration der NEW Tönisvorst GmbH führt zu Synergieeffekten, an
denen die NEW AG die Stadt Tönisvorst im Rahmen des Kaufs teilhaben lassen
möchte. Daher bietet die NEW AG unter Berücksichtigung aller Aspekte einen
Kaufpreis von 500.000 €. Dieses Angebot ist bis zum 30.09.2023 befristet, da
ein späterer Zeitpunkt eine Integration zum 31.12.2023 nicht mehr ermöglicht.
3. Aufspaltung der NEW Tönisvorst GmbH
Sobald sämtliche Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH in der NEW
AG gebündelt sind, wird der Aufspaltungsprozess eingeleitet. Die drei
bestehenden Teilbetriebe werden auf Tochterunternehmen der NEW AG übertragen.
Der Teilbereich „Verpachtung Strom- und Gasnetz“ wird auf die NEW Netz GmbH übertragen,
der Teilbereich „Vertrieb“ auf die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und
der Teilbereich „Trinkwassernetz“ auf die NEW NiederrheinWasser GmbH. Nach der
Aufspaltung wird die NEW Tönisvorst GmbH aufgelöst.
Es wird davon ausgegangen, dass durch
den Ankauf der Anteile und die anschließende Aufspaltung Synergieeffekte
erzielt werden. Die Höhe der Synergieeffekte ist jedoch derzeit nicht
abschätzbar.
Gemäß § 108 lit a GO bedarf es hinsichtlich
des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung der
Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem
Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW
Tönisvorst GmbH von der Stadt Tönisvorst und von der NEW Viersen GmbH durch die
NEW AG wird zugestimmt.
2. Der Aufspaltung der Geschäftsbereiche der NEW Tönisvorst GmbH auf die NEW Netz GmbH, die NEW NiederrheinWasser GmbH sowie die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH nach dem Kauf der Anteile wird zugestimmt.
3. Die Vertreter der Gemeinde Selfkant in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW Konzerns werden ermächtigt, dem Erwerb und der Aufspaltung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
-/- |