hier: Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH/WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG. Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd.
0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd.
0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%.
Die NEW AG ist zu 16,18 % an der ENNI
Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beteiligt und diese ist zu 15 % an der
Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH beteiligt. Diese wiederum hält eine
100%ige Beteiligung an der Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH (WEP).
Die WEP soll sich zu 20% an der H2HS
Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH (H2HS GmbH) beteiligen, deren Stammkapital
25.000 € beträgt.
Die KWH wäre damit zu 0,0434 % oder 10,85 €
an der H2HS GmbH beteiligt.
Diese Vorlage wird aus formellen Gründen der
Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt, da die Bezirksregierung
Düsseldorf bei einer auch prozentual und wertmäßig so geringen neuen
Beteiligung der KWH an einer Gesellschaft auf eine Anzeige gemäß § 115 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) besteht. Aus diesem Grunde ist ein entsprechender
Beschluss erforderlich.
Begründung:
Die WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik
GmbH (WEP) strebt die Teilnahme an einem Wasserstoffprojekt im Kreis Heinsberg
an. Hierzu bedarf es einer Beteiligung der WEP an der Projektgesellschaft „H2HS
Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH“.
Das Projekt hat das Ziel, im Kreis Heinsberg
ein integriertes Regio-Wasserstoffkonzept im industriellen Maßstab zu
entwickeln und umzusetzen. Projektbeteiligte sind aktuell
-
Frauenrath
Beteiligungs GmbH (ausführende Stelle: A. Frauenrath BauConcept GmbH)
-
BMR
Umwelt GmbH (ausführende Stelle: BMR energy solutions GmbH)
-
NEUMAN
& ESSER GROUP (ausführende Stelle: NEA GREEN GmbH & Co. KG)
-
Veolia
Industriepark Deutschland GmbH.
Am Standort des Industrieparks
Heinsberg-Oberbruch soll im Rahmen des Projektes ein vollumfängliches
Wasserstoff-System errichtet werden, das im industriellen Maßstab zeigt, wie
die zukünftige nachhaltige Wasserstoffwirtschaft funktioniert. Mit Strom aus erneuerbaren
Energiequellen soll dabei mittels eines auf den lokalen Bedarf abgestimmten
Elektrolyseurs mit einer Leistung von 1 MW Wasserstoff erzeugt werden, der nach
Verdichtung und Speicherung vor Ort und in der näheren Umgebung Verwendung
finden soll.
Konkret vorgesehen ist im ersten Schritt die
Nutzung des lokal erzeugten Wasserstoffs für den Verkehrssektor durch
Bereitstellung an einer nichtöffentlichen Tankstelle. Abnehmer sollen die Busse
zweier am Industriepark Heinsberg-Oberbruch entlangführender Buslinien des ÖPNV
sein. Der ÖPNV wird seinen Fuhrpark durch Neuanschaffungen im Jahr 2024/2025
auf Busse mit Brennstoffzellentechnik umstellen und kann dazu bereits
bewilligte Bundesfördermittel nutzen.
Perspektivisch ist eine Erweiterung der
Anlage angedacht, um Gewerbe-, Industrie- bzw. nahegelegene Haushaltskunden zu
integrieren, den sektorübergreifenden Ansatz abzurunden und Wasserstoff zu
wirtschaftlichen Konditionen in breite Anwendungsfelder zu bringen.
Beispielsweise könnten weitere potenzielle
Kunden im oder in der Umgebung des Industrieparks für die Umrüstung ihrer
Flotten von schweren Nutzfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb mit grünem
Wasserstoff versorgt werden.
Aus diesem Grund wird für die Anlage ein
modularer Aufbau gewählt, so dass das System zu einem späteren Zeitpunkt
erweiterbar ist und auf einen erhöhten Wasserstoffbedarf durch den Zubau
weiterer Elektrolyseure reagiert werden kann.
Abbildung: Darstellung des Projektumfangs. In der ersten Ausbaustufe
wird der Mobilitätssektor bedient. Perspektivisch können durch eine modulare
Anlagenerweiterung die Sektoren Industrie und Haushalte eingebunden werden.
Neben der Wasserstofferzeugung bietet die
Anlage den Vorteil, dass auch die bei der Elektrolyse anfallenden Nebenprodukte
Sauerstoff und Wärme vor Ort genutzt werden können. In unmittelbarer Nähe des
Standortes der Anlage wird eine Kläranlage betrieben, in der der aus der
Elektrolyse anfallende Sauerstoff im Belebungsbecken eingesetzt werden soll.
Derzeit wird dort Luft über Kompressoren zugeführt, deren Leistung bei
Zuführung reinen Sauerstoffs reduziert und eine Stromeinsparung erzielt werden
kann. Des Weiteren kann die bei der Elektrolyse erzeugte Wärme in das
bestehende Fernwärmenetz des Standorts eingespeist werden. Bei der sinnvollen
Verwertung aller Stoffströme können wichtige Erfahrungswerte gesammelt werden,
um perspektivisch die Wärmebereitstellung aus Wasserstofferzeugungsanlagen auch
an anderen Standorten sinnvoll umsetzen zu können.
Die zur Erzeugung von grünem Wasserstoff
benötigten Grünstrommengen sollen durch die Bilanzkreise der WEP zur Verfügung
gestellt werden, so dass hier Dienstleistungsentgelte zu verbuchen sind und
überschüssige Grünstrommengen an dritte Letztverbraucher vermarktet werden
können.
Projektgesellschaft
„H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH“ (H2HS)
Das Projekt wird über eine
Projektgesellschaft durchgeführt. Die Gesellschaft wurde bereits (ohne
Beteiligung der WEP) gegründet und am 09.12.2022 in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Aachen unter HRB 26299 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in
Heinsberg und verfügt über ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €, eingeteilt
in 25.000 Anteile im Nennwert von je 1,00 €.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Realisierung und der Betrieb einer
Wasserstoffproduktionsanlage, einer Wasserstofftankstelle und eines
Abstellplatzes für Autobusse in der Stadt Heinsberg sowie die Vermarktung von
Wasserstoff und aller anderen Stoffströme. Die Gesellschaft ist so zu führen,
dass der im vorstehenden Satz genannte öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt
wird.
Die o.g. Projektpartner sind bereit, der WEP
insgesamt 5.000 Anteile zum Nennwert zu übertragen, so dass letztlich alle
Gesellschafter eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von 20 % halten
würden.
Die Geschäftsführung der Projektgesellschaft
besteht derzeit aus zwei Geschäftsführern und es ist vorgesehen, dass Herr
Fabian Brücher - alleiniger Geschäftsführer der WEP - ebenfalls zum
Geschäftsführer bestellt wird, sobald die WEP Gesellschafterin der Gesellschaft
geworden ist. Durch diese Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft
werden die unmittelbare Einflussnahmemöglichkeit der WEP-Geschäftsführung auf
Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft wie auch die Kontrolle der Gesellschaft
in angemessener Weise sichergestellt.
Verbunden mit der Übernahme der
Geschäftsanteile ist die sukzessive, anteilige Bereitstellung von Eigenmitteln
zur Finanzierung der Investitionen der Projektgesellschaft, die in Abhängigkeit
vom Projektfortschritt durch Einzahlung in die Kapitalrücklage von den
Gesellschaftern aufzubringen sind.
Für die zunächst geplante Maßnahme der
„Errichtung einer stationären Elektrolyseanlage zur Herstellung von Wasserstoff
in Verbindung mit einer noch zu errichtenden oder in Ergänzung einer
vorhandenen nicht öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle“, für die
Investitionskosten in Höhe von rund 7,142 Mio. € veranschlagt werden, wurden
bereits Fördermittel im Rahmen des Landesprogramms NRW progres.nrw – Emissionsarme
Elektromobilität in Höhe von rd. 1,797 Mio € bewilligt. Nach Abzug der
Fördermittel verbleiben Kosten in Höhe von 5,345 Mio. €.
Es ist beabsichtigt, zur Deckung der
verbleibenden Kosten Fremdkapital in Form eines Bankdarlehens in Höhe von rd.
3,741 Mio. € zu nutzen (entspricht 70 Prozent der verbleibenden Kosten). Der
restliche Betrag (30 Prozent der verbleibenden Kosten) in Höhe von rd. 1,604
Mio. € soll über Eigenmittel der Gesellschaft bereitgestellt werden. Die
Fördermittelzuwendung kann erst nach Fertigstellung und erfolgreicher
Inbetriebnahme der Anlage abgerufen werden (voraussichtlich Anfang 2025). Zur
Deckung des bis zur Auszahlung der Fördermittel benötigten Finanzmittelbedarfs
(rd. 1,8 Mio. €, 360 T€ je Gesellschafter), ist die Hingabe von verzinslichen
Gesellschafterdarlehen mit einer kurzen Laufzeit (bis zu 2 Jahren) angedacht.
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
durchgeführt, die in den Jahren ab 2027 zu einer risikogerechten
Eigenkapitalverzinsung kommt. Hierbei sind die Potentiale der Umsatzsteigerung
(Steigerung des H2-Absatzes in die Mobilität, Verkauf von Wasserstoff an den
Industriepark) noch unberücksichtigt.
Für weitere Einzelheiten zur Gesellschaft
und bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Gemeindeordnung NRW wird auf
den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag verwiesen.
Vorteile
der Projektbeteiligung für WEP
Die Beteiligung an der H2HS
Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH ist aus Sicht der WEP aus den folgenden
Gründen sinnvoll:
Durch ihre Beteiligung am ersten
„integrierten Regio-Wasserstoffkonzept im industriellen Maßstab“ im Kreis
Heinsberg kann die WEP wertvolle Erfahrungen und Know-How für künftige Projekte
sammeln, von denen auch der Stadtwerke Dinslaken-Konzern (SD-Konzern) und ggf.
der NEW-Konzern insgesamt profitieren kann. Die WEP schafft Verbindungen mit
den am Konsortium beteiligten Unternehmen auch über das Projekt „H2HS“ hinaus,
die ggf. für weitere Zukunftsprojekte nutzbar sein können. Das in diesem
Pilotprojekt erprobte Wasserstoffkonzept kann auf andere Standorte übertragen
werden.
Gemäß § 108 lit a GO bedarf es hinsichtlich
des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung der
Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem
Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS
Wasserstoffversorgung Heinsberg wird mit dem als Anlage beigefügten
Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
2.
Die
Vertreter der Gemeinde Selfkant in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des
NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen
des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
-/- |