Sachverhalt:
Mit beigefügtem Schreiben vom 29.06.23 beantragt der Trägerverein der
Westzipfelhalle Ues Tüddere e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro
für den Erwerb einer Beschallungsanlage für die Westzipfelhalle.
Die Abrechnung wird auf Basis der vorgelegten Kaufbelege erfolgen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur die Netto-Beträge in die Abrechnung
einfließen, da der Trägerverein vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Für Tüddern stehen derzeit noch Infrastrukturmittel in Höhe von 18.781,34
Euro bereit.
Beschlussvorschlag:
Der VfR 1912 Tüddern e. V. erhält einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro für den Erwerb einer Beschallungsanlage
für die Westzipfelhalle aus Mitteln der Infrastrukturabgabe für den Ort
Tüddern.
Die Abrechnung wird auf Basis der
vorgelegten Kaufbelege erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur die
Netto-Beträge in die Abrechnung einfließen, da der Trägerverein
vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
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