Betreff
Eintrag eines Denkmals in die Bodendenkmalliste: Wappen Ritter von Olmissen genannt Mülstroh
Vorlage
062/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Auf der Straße Kirchplatz in Millen (Flur 1 Nr. 136) befindet sich ein gepflastertes Wappen.

 

Dabei handelt es sich um ein etwa 2,3 m x 4,4 m großes Familienwappen (siehe Foto), welches mitten auf dem Weg gepflastert ist. Das Wappen stellt das Familienwappen der „Ritter von Olmissen genannt Mülstroh“ dar (siehe Expertise in der Anlage).

 

Durch die Bemühungen des Herrn Klaus Mülstroh aus Heinsberg (siehe Anträge) konnte erreicht werden, dass das Rheinische Bodendenkmalamt in Puhlheim die Eintragung des Wappens in die Denkmalliste Selfkant empfiehlt.

 

Das Wappen erfüllt die Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 DSchG NRW zum Eintrag in die Liste der zu schützenden Bodendenkmäler. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Denkmal bedeutend ist für Geschichte des Menschen. Das Bodendenkmal wird die Nr. 7 der Bodendenkmalliste Selfkant tragen.  

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme des Familienwappens „Ritter von Olmissen genannt Mülstroh“ auf dem Kirchweg in Millen in die Bodendenkmalliste Selfkant. 

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

Abwicklung über Produkt

./.