Sachverhalt:
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein
gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu
berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll
geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das
Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle
zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen
über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es,
vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und
Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Das Straßen- und Wegekonzept ist für den Zeitraum von 2023 bis 2027
erstellt worden. Dort sind die in den nächsten Jahren geplanten
Straßenunterhaltungsmaßnahmen aufgelistet, welche sich größtenteils aufgrund
der festgelegten Kanalsanierungsmaßnahmen gemäß des vom Gemeinderat
beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes ergeben. Um einen langfristigen
Erhalt der sanierten Fahrbahnen zu gewährleisten, ist es unabdingbar vorab den
Kanalbestand und die Versorgungsleitungen zu sanieren, wie es seit längerer
Zeit im Gemeindegebiet bereits gehandhabt wird. In der aktuellen
mittelfristigen Planung der Gemeinde sind keine beitragspflichtigen
Straßenunterhaltungsmaßnahmen geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Straßen- und Wegekonzept für den
Zeitraum von 2023 bis 2027 zu.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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