Betreff
Straßen- und Wegekonzept
Vorlage
047/2023
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist für den Zeitraum von 2023 bis 2027 erstellt worden. Dort sind die in den nächsten Jahren geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen aufgelistet, welche sich größtenteils aufgrund der festgelegten Kanalsanierungsmaßnahmen gemäß des vom Gemeinderat beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes ergeben. Um einen langfristigen Erhalt der sanierten Fahrbahnen zu gewährleisten, ist es unabdingbar vorab den Kanalbestand und die Versorgungsleitungen zu sanieren, wie es seit längerer Zeit im Gemeindegebiet bereits gehandhabt wird. In der aktuellen mittelfristigen Planung der Gemeinde sind keine beitragspflichtigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen geplant.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Straßen- und Wegekonzept für den Zeitraum von 2023 bis 2027 zu.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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