Sachverhalt:
Mit Antrag vom 14.12.2022, hier eingegangen
am 13.01.2023, beantragen die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Höngen, Flur
3, Flurstück 79, die Aufnahme einer Teilfläche ihres Grundstückes in die
Ortslagensatzung des Ortsteils Höngen und somit eine Anpassung der
Ortslagensatzung im Bereich des Diecker Weges.
Der Antrag beinhaltet die Aufnahme einer
Teilfläche der Flurstücke 79 und 143 (gegenüberliegend) in die
Ortslagensatzung, siehe beigefügte Planunterlagen im Antrag. Diese Flächen werden
in der Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche
ausgewiesen. Das Verfahren zum Flächennutzungsplan kann, wie bekannt ist,
aufgrund des laufenden Verfahrens zur Regionalplanneuaufstellung, aktuell nicht
fortgeführt werden, wodurch in den nächsten Jahren keine Bebauung der o.g.
Teilfläche des Antragstellers mit einer Gesamtgröße von ca. 700 m² möglich
wäre.
Durch die Änderung der Ortslage wäre sowohl
die Teilfläche des Antragstellers als auch die gegenüberliegende Teilfläche bebaubar,
da sie dadurch im Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB beurteilt werden
könnten und voll erschlossen sind.
Das genaue Änderungsverfahren ist durch ein
Planungsbüro noch zu bestimmen, somit ist vorab zu entscheiden, ob die
Einbindung der o.g. Teilflächen in die Ortslage des Ortsteils Höngen erfolgen
soll. Die anfallenden Kosten werden vom Antragssteller übernommen.
Falls die Gemeindevertretung der Einbindung
der o.g. Teilflächen in die Ortslage grundsätzlich zustimmt, würde in den
nächsten Sitzungsrunden nach Absprache mit dem Antragssteller ein
Aufstellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen der
Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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