Sachverhalt:
Die kommunale Einrichtung „Friedhöfe“ ist
ein gebührenfinanzierter Haushalt. Die in diesem Gebührenhaushalt getätigten
Ausgaben sind durch Einnahmen in gleicher Höhe auszugleichen.
Die für die Gemeinde tätigen privaten
Unternehmen, die zum größten Teil die Grabherstellung
auf den Friedhöfen leistet, hat Tariferhöhungen für das Jahr 2023 geltend
gemacht. Ebenso hat sich der Stundensatz eines Bauhofmitarbeiters erhöht.
Von daher wurden die Grabherstellungskosten neu kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass die
Satzung über die Friedhofsgebühren angepasst werden muss (siehe Anlage 1).
Die entsprechenden
Kalkulationen sind in den Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Nach festgestelltem Rechnungsergebnis des Gebührenhaushalts Friedhof (Mitte 2023) wird der Gebührenhaushalt neu zu bewerten sein. Ggs. sind dann die Tarife für den Erwerb und die Nutzung von Grabstätten anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im
Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung).
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
5530 |