Betreff
10. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant
Vorlage
015/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die kommunale Einrichtung „Friedhöfe“ ist ein gebührenfinanzierter Haushalt. Die in diesem Gebührenhaushalt getätigten Ausgaben sind durch Einnahmen in gleicher Höhe auszugleichen.

Die für die Gemeinde tätigen privaten Unternehmen, die zum größten Teil die Grabherstellung auf den Friedhöfen leistet, hat Tariferhöhungen für das Jahr 2023 geltend gemacht. Ebenso hat sich der Stundensatz eines Bauhofmitarbeiters erhöht.

 

Von daher wurden die Grabherstellungskosten neu kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass die Satzung über die Friedhofsgebühren angepasst werden muss (siehe Anlage 1).

 

Die entsprechenden Kalkulationen sind in den Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Nach festgestelltem Rechnungsergebnis des Gebührenhaushalts Friedhof (Mitte 2023) wird der Gebührenhaushalt neu zu bewerten sein. Ggs. sind dann die Tarife für den Erwerb und die Nutzung von Grabstätten anzupassen.    


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung).

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja     

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt

5530