Sachverhalt:

 

Bereits im Haushaltsjahr 2019 wurden Sanierungskosten in Höhe von 130.000,- € für die sanitären Anlagen und die Umkleiden im Bauhofgebäude veranschlagt. Angedacht war ein „1:1 Austausch“. Unter Berücksichtigung der geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten und den vorgenommenen Neueinstellungen, ist die ursprünglich vorgesehene Sanierung nicht mehr zielführend. Vielmehr sind sowohl die Größe und Ausstattung der Umkleiden als auch die sanitären Anlagen an die heutigen Anforderungen anzupassen. Weiterhin soll mit dem Um-/ Anbau der Abwasserbetrieb in das Bauhofgebäude integriert werden, wodurch die Unterhaltskosten für den sanierungsbedürftigen und nicht mehr den Anforderungen entsprechenden Sanitärcontainer eingespart werden können.

 

Zur Veranschaulichung wurde auf den als Anlage beigefügten Grundriss verwiesen.

 

Die Um-/ Anbaukosten für das Bauhofgebäude beliefen sich ausweislich der als Anlage beigefügten Kostenschätzung nach DIN 276-1 auf ca. 400.000,- € zzgl. ca. 35.000,- € für die Ersatzherstellung eines Schleppdaches an der Gerätehalle als Unterstellmöglichkeit für diverse Gerätschaften.

 

Hierzu faste die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung vom 25. März 2021 den Beschluss die Baumaßnahme in Höhe von 435.000,00 € umzusetzen.

 

Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen für Heizkosten, wird nun durch die Gemeinde Selfkant ein Heizsystem angestrebt, welches nicht mehr abhängig von den schwankenden Gaspreisen ist.

Hierzu liegt nun die Kostenberechnung zu einem mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplanten Heizungssystem vor. Nach Durchsicht und Besprechung der geplanten Anlage mit den Fraktionsvorsitzenden am 28. September 2022, wurde darum gebeten, aus Gründen der Kosteneinsparung, das geplante System mit einer kleineren nur auf das Notwendigste beschränkte Lüftung und einer Gastherme zu kalkulieren. Diese Kosten sollen zum Vergleich gegenübergestellt werden.

 

Nach Aussage des Fachplaners Herrn Stickel stellen sich die Kosten wie folgt da.

 

Variante1 Heizung)                        Für die Wärmepumpe mit Gesamtkosten von ca. 48.195,00 € brutto, abzüglich einer ca. 35 % Förderung, entstehen Kosten in Höhe von 31.326,75 € brutto.

 

Variante2 Heizung)                        Für die Gasbrennwerttherme entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.345,00 € brutto. Hierzu gibt es keine Förderung.

 

Variante1 Lüftung)                         Für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von 62.424,16 € brutto.

 

Variante2 Lüftung)                         Für die notwendige Lüftung ohne Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von ca. 38.080,00 €

 

Somit wären hier Einsparungen von 25.325,91 € möglich.

 

Variante1)          Nach Erstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse für die komplette Haustechnik, die als Anlage der Einladung beigefügt sind, entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 179.409,90 €. Dem entgegen stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von 66.500,00 € für Heizung und Beleuchtung. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 112.909,40 € für die Maßnahme mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

 

Variante2)          Für die optionale Haustechnik entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 154.083,49 €. Dem entgegen stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von 31.500,00 € für Beleuchtung, die Förderung für Heizung entfällt. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 122.583,49 € für die Maßnahme mit Gastherme und notwendiger Lüftung ohne Wärmerückgewinnung.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Maßnahme ist zu beraten und beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Nein

Abwicklung über Produkt

I-11-0089