Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, Ergebnisverwendung und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
976/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2021 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2021 geprüft.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung elektronisch übersandt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.08.22 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2021 mit der Bilanzsumme von 97.002.684,83 € fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.032.386,39 € wird mit einem Anteil in Höhe von 1.472.048,56 € der allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil von 560.337,83 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Selfkant erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorbehaltlos Entlastung.

 


Finanzielle Auswirkungen

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Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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