Betreff
Ergebnis der Hauptprüfung der Brückenbauwerke nach DIN 1076
Vorlage
970/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Selfkant befinden sich 22 Brückenbauwerke die nach DIN 1076 einer regelmäßigen Überwachungs- und Prüfpflicht unterliegen. Alle 6 Jahre sind die Brücken einer Hauptuntersuchung durch einen sachkundigen Prüfingenieur zu unterziehen. Die Gemeindeverwaltung hat das Ingenieurbüro H.A. Meyer aus Stolberg mit der Durchführung der Hauptuntersuchungen beauftragt, welche im Zeitraum Dezember 2021 bis Januar 2022 erfolgten. 

 

Die Hauptuntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich der maßgebliche Teil der Brückenbauwerke in einem mittelmäßig guten Zustand befindet. Lediglich die Fußgängerbrücke hinter dem alten Feuerwehrgerätehaus in Saeffelen über den Saeffeler Bach befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Zustandsnoten der jeweiligen Brückenbauwerke können der als Anlage beigefügten Tabelle und den als Anlage beigefügten Prüfberichten entnommen werden. Im Wesentlichen sind bei nahezu allen Bauwerken die Schutzgeländer zu erneuern, da die Höhe zu gering ist, das Geländer korrodiert ist oder die Füllstäbe (Absturzsicherung) nicht vorhanden sind. Zudem gibt es Betonabplatzungen, die zu beheben sind, um eine weitere Verschlechterung der tragenden Bauwerkskonstruktion zu vermeiden. Zum Teil sind auch Schäden an der Fahrbahnoberfläche vorhanden und es gibt Ausspülungen/Schäden an den Sohl- und Böschungsbefestigungen.

 

Durch das Ingenieurbüro Meyer wurden die geschätzten Sanierungskosten ermittelt. Die Kosten können ebenfalls der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden und belaufen sich (mit Stand vom April 2022) in Summe auf rund 1.071.000,- € brutto (900.000,- € netto).

 

 

 

In den folgenden Haushaltsjahren sollen jährlich 250.000,- € eingeplant werden um die Schäden an den Brückenbauwerken sukzessive zu beheben. Verkehrswichtige Brücken sollen hierbei bevorzugt saniert werden. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Ergebnisse der Hauptprüfungen zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister in den folgenden Haushaltsjahren jährlich 250.000,- € für Sanierungsarbeiten an den Brückenbauwerken einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

HH-Planung 2023

Abwicklung über Produkt

I-54-0142