Sachverhalt:
In der Gemeinde Selfkant befinden sich 22
Brückenbauwerke die nach DIN 1076 einer regelmäßigen Überwachungs- und
Prüfpflicht unterliegen. Alle 6 Jahre sind die Brücken einer Hauptuntersuchung
durch einen sachkundigen Prüfingenieur zu unterziehen. Die Gemeindeverwaltung
hat das Ingenieurbüro H.A. Meyer aus Stolberg mit der Durchführung der
Hauptuntersuchungen beauftragt, welche im Zeitraum Dezember 2021 bis Januar
2022 erfolgten.
Die Hauptuntersuchungen kommen zu dem
Ergebnis, dass sich der maßgebliche Teil der Brückenbauwerke in einem
mittelmäßig guten Zustand befindet. Lediglich die Fußgängerbrücke hinter dem
alten Feuerwehrgerätehaus in Saeffelen über den Saeffeler Bach befindet sich in
einem schlechten Zustand. Die Zustandsnoten der jeweiligen Brückenbauwerke
können der als Anlage beigefügten
Tabelle und den als Anlage
beigefügten Prüfberichten entnommen werden. Im Wesentlichen sind bei nahezu
allen Bauwerken die Schutzgeländer zu erneuern, da die Höhe zu gering ist, das
Geländer korrodiert ist oder die Füllstäbe (Absturzsicherung) nicht vorhanden
sind. Zudem gibt es Betonabplatzungen, die zu beheben sind, um eine weitere
Verschlechterung der tragenden Bauwerkskonstruktion zu vermeiden. Zum Teil sind
auch Schäden an der Fahrbahnoberfläche vorhanden und es gibt
Ausspülungen/Schäden an den Sohl- und Böschungsbefestigungen.
Durch das Ingenieurbüro Meyer wurden die
geschätzten Sanierungskosten ermittelt. Die Kosten können ebenfalls der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen
werden und belaufen sich (mit Stand vom April 2022) in Summe auf rund
1.071.000,- € brutto (900.000,- € netto).
In den folgenden Haushaltsjahren sollen
jährlich 250.000,- € eingeplant werden um die Schäden an den Brückenbauwerken
sukzessive zu beheben. Verkehrswichtige Brücken sollen hierbei bevorzugt
saniert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die Ergebnisse
der Hauptprüfungen zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister in den
folgenden Haushaltsjahren jährlich 250.000,- € für Sanierungsarbeiten an den
Brückenbauwerken einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
HH-Planung 2023 |
Abwicklung über Produkt |
I-54-0142 |