Sachverhalt:
Gemäß § 46 (1) des Landeswassergesetztes
(LWG NRW) sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Fortschreibung ihrer
Abwasserbeseitigungskonzepte im Abstand von 6 Jahren verpflichtet. Bestandteil
des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) ist auch das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
(NBK). Das ABK und das NBK sind der Bezirksregierung Köln als Obere
Wasserbehörde und dem Kreis Heinsberg als Untere Wasserbehörde vorzulegen.
Das aktuelle ABK (7. Fortschreibung) läuft
Ende 2022 aus. Die zu beschließende
8. Fortschreibung gilt für die Jahre 2023 bis 2028.
Mit dem ABK legt die Gemeinde den beiden
oben genannten Behörden eine Übersicht über den aktuellen Stand der
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge einschließlich der
geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.
Im NBK werden Aussagen darüber getroffen,
wie künftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter
Beachtung des Landeswassergesetzes und der städtebaulichen Entwicklungen
beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende
Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die
oberirdischen Gewässer darzustellen.
Der Erläuterungsbericht zum ABK und NBK wird
den Fraktionsvorsitzenden auf dem Postweg zugestellt. Die wesentlichen Punkte
werden während der Sitzung vorgestellt bzw. erläutert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der 8.
Fortschreibung des Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes
zu.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Teilweise |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über
Produktgruppe |
53 |