Sachverhalt:
Siehe vorhergehender TOP, Änderung der Friedhofssatzung 962/2022
Durch das Einführen neuer Bestattungsarten ist es erforderlich, diese
mit Gebührensetzen zu belegen. Daher wird der Gebührentarif entsprechend
angepasst und soll über die 9. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung
ergänzt werden. Die zum 01.01.2022 geänderten Tarife werden nicht geändert.
Der Entwurf zur 9. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im
Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
5530 |