Sachverhalt:
Die Bestattungszahlen in der Gemeinde
Selfkant sind rückläufig. Ein Grund dafür ist eine vermehrte Abwanderung
Richtung Niederlande. Viele Angehörige lassen die Verstorbenen inzwischen in
den benachbarten Niederlanden bestatten. Dort gibt es ein andres Angebot an
Bestattungsarten.
Diesem möchten wir nun entgegenwirken. Es
sollen entsprechende Angebote auf den heimischen Friedhöfen angeboten werden.
Für die Angehörigen bedeutet dies kürzere Wege.
Die Verwaltung hat zuvor im „Arbeitskreis
Friedhof“ mögliche Bestattungsarten diskutiert. Das Gremium hat sich dann dafür
ausgesprochen, 2 neue Bestattungsarten anzubieten zu wollen:
1. Ascheverstreuung am Baum mit
Namensbaumscheibe
2. Evertree-Baumbestattung als Aschebeisetzung
Bei der Art unter Nr. 1 wird die Asche der
Verstorbenen auf einem bestimmten Teil des Friedhofs in der Nähe oder unter
vorhandenen Bäumen beigesetzt. Es darf dort eine Namensbaumscheibe aufgelegt
werden.
Bei der „Evertree-Bestattung“ wird die Asche der Verstorbenen in ein
bestimmtes, biologisch abbaubares Urnengefäß auf einem bestimmten Teil des
Friedhofs beigesetzt, aus dem dann ein bestimmter Baum erwächst. Die
Angehörigen können die Art des Baumes wählen. Die Bewässerung des Baumes
obliegt den Angehörigen. Notwendige Pflegeschnitte werden durch den Bauhof
durchgeführt. Der Baum darf nach dem 10. Jahr der Anpflanzung von den
Angehörigen entnommen werden. Ist dies nicht gewünscht, verbleibt der Baum auf
dem Friedhof.
Zur Einführung der
neuen Bestattungsarten ist es notwendig, die Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant zu ändern.
Die 2. Änderungssatzung ist er Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung über die
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant
(Friedhofssatzung) vom 16.12.2015.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
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