Betreff
2. Änderungssatzung der Friedhofssatzung, Satzung über das Friedhofs- u. Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant
Vorlage
962/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bestattungszahlen in der Gemeinde Selfkant sind rückläufig. Ein Grund dafür ist eine vermehrte Abwanderung Richtung Niederlande. Viele Angehörige lassen die Verstorbenen inzwischen in den benachbarten Niederlanden bestatten. Dort gibt es ein andres Angebot an Bestattungsarten.

 

Diesem möchten wir nun entgegenwirken. Es sollen entsprechende Angebote auf den heimischen Friedhöfen angeboten werden. Für die Angehörigen bedeutet dies kürzere Wege.

 

Die Verwaltung hat zuvor im „Arbeitskreis Friedhof“ mögliche Bestattungsarten diskutiert. Das Gremium hat sich dann dafür ausgesprochen, 2 neue Bestattungsarten anzubieten zu wollen:

 

1.    Ascheverstreuung am Baum mit Namensbaumscheibe

2.    Evertree-Baumbestattung als Aschebeisetzung

 

Bei der Art unter Nr. 1 wird die Asche der Verstorbenen auf einem bestimmten Teil des Friedhofs in der Nähe oder unter vorhandenen Bäumen beigesetzt. Es darf dort eine Namensbaumscheibe aufgelegt werden.

 

Bei der „Evertree-Bestattung“ wird die Asche der Verstorbenen in ein bestimmtes, biologisch abbaubares Urnengefäß auf einem bestimmten Teil des Friedhofs beigesetzt, aus dem dann ein bestimmter Baum erwächst. Die Angehörigen können die Art des Baumes wählen. Die Bewässerung des Baumes obliegt den Angehörigen. Notwendige Pflegeschnitte werden durch den Bauhof durchgeführt. Der Baum darf nach dem 10. Jahr der Anpflanzung von den Angehörigen entnommen werden. Ist dies nicht gewünscht, verbleibt der Baum auf dem Friedhof.

 

Zur Einführung der neuen Bestattungsarten ist es notwendig, die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant zu ändern.

 

Die 2. Änderungssatzung ist er Vorlage beigefügt.  


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung über die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) vom 16.12.2015.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt

5530