Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das
gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr vom Land und Bund
zugewiesenen Aufgaben. Dabei ist die verantwortliche Teilnahme an der
bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde Recht und Pflicht des Bürgers.
Die Gemeinde Selfkant ist sich dessen bewusst, dass vom Gemeinsinn
getragenes gesellschaftliches und ehrenamtliches Wirken in einer Gemeinschaft
unabdingbare Voraussetzungen für ein bürgerschaftliches und soziales
Miteinander sind.
Um solche Verdienste entsprechend zu würdigen, ehrt die Gemeinde einen
Personenkreis, der sich durch sein ehrenamtliches Engagement in Vereinen und
Organisationen mit kulturellem, sportlichem oder sozialem Hintergrund, in
Organen der kommunalen Selbstverwaltung oder in vergleichbarer Art und Weise um
die örtliche Gemeinschaft verdient gemacht hat.
Sie würdigt das Engagement der Menschen und nachahmenswerte
Praxisbeispiele im Bereich Heimat sowie den Erhalt, die Pflege und die Förderung
von Bräuchen und Traditionen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 6. November 2019 die
Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf
Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) mit Bindung, dass sie den „Heimat-Preis“ (Ehrenamtspreis)
verleihen möchte, beschlossen.
In der Sitzung am 4. Juni 2020 wurde die Richtlinie an die Kriterien des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angepasst und der
Bereich „Heimat“ wurde in die Richtlinie aufgenommen. Die Richtlinie ist als
Anlage beigefügt.
Am 13. April 2022 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum
„Heimat-Preis“ für das Jahr 2022 gestellt. Von der Bezirksregierung wurde der
Beschluss zur Auslobung des Heimatpreises (Ehrenamtspreises) für das Jahr 2022
angefordert.
Gegenstand der Förderung der Bezirksregierung sind die Preisgelder für
Heimat-Preise. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen Engagement und
nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.
Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder
Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt werden.
Der Gremiumsbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der
jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.
Das
Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet „Ehrenamt in der Heimat“. Es sollen
unter diesem Thema Projekte gefördert werden, die der Förderung der
Identifikation der Menschen mit ihrer Heimatgemeinde und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts, der Attraktivitätssteigerung der einzelnen Ortschaften, dem
gesellschaftlichem Zusammenhalt, dem Erhalt von Bräuchen, Kulturen und
Traditionen dienen. Dabei fallen auch Bewerbungen für ehrenamtliches Engagement
im Bereich der Flüchtlingshilfe unter diese Kriterien, da durch die Integration
die Identifikation mit der Gemeinde gefördert wird.
Die Förderung des Heimatpreises durch das Land NRW erfolgt im Jahr 2022 letztmalig. Im Jahr 2023 wird die Förderung eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung lobt den Ehrenamtspreis (Heimatpreis) für das
Jahr 2022 mit dem Schwerpunktthema „Ehrenamt in der Heimat“ aus.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
ja |
Abwicklung über Produkt |
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