Sachverhalt:
Die Wahlzeit der derzeitig tätigen Schiedsperson Herr Dr. Leithoff ist
zum 02.03.2021 abgelaufen, so dass eine Neu- oder Wiederwahl erforderlich ist.
Nach Auskunft des Amtsgerichts Heinsberg ist eine Ausschreibung hinfällig, wenn
Herr Dr. Leithoff einer Wiederwahl zustimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) wird die
Schiedsperson vom Rat der Gemeinde gewählt. Die Schiedsperson wird für fünf
Jahre gewählt.
Herr Dr. Leithoff teilte auf Nachfrage mit, dass er das Schiedsamt gerne für eine weitere Wahlzeit ausüben möchte.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Dr. Leithoff für weitere fünf Jahre
zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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