Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Einwendung gegen den Haushalt in Bezug auf abwassertechnische Planungen
Vorlage
926/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 erfolgte am 2. Januar 2022 im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant. Gegen diesen Entwurf mit ihren Anlagen können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen hat.

 

Mit Schreiben vom 18. Februar 2022, hier eingegangen am 25. Januar 2022, erhebt eine abgabepflichtige Person nicht fristgerecht Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022.

Da Einwohner, welche seit mind. drei Monaten in der Gemeinde wohnen, jedoch das Recht haben sich bei Anregungen oder Beschwerden in Textform an den Rat gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW zu wenden und diese Voraussetzungen hier gegeben sind, wird die Einwendung als Anregung bzw. Beschwerde gewertet.

 

Der Schriftsatz ist als Anlage beigefügt.

 

Die Anregungen und Beschwerden beziehen sich grundsätzlich auf das Regenüberlaufbecken Heilder, das Regenüberlaufbecken Höngen und das Pumpwerk Heilder, welche Teil der Kanalumbaumaßnahmen der Abwassergruppe Nord mit den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltssatzung sind. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Gemeinde Selfkant am 26. Oktober 2020 die Kanalumbaumaßnahme der Abwassergruppe Nord beschlossen hat und den Bürgermeister damals ermächtigt hat die Baumaßnahme bis zum veranschlagten Haushaltsansatz umzusetzen. Die Verwaltung hat sich mit den Anregungen und Beschwerden auseinandergesetzt und weist diese als unbegründet zurück.

 

Zu den einzelnen Ausführungen kann die Fachabteilung in der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung bei Bedarf Stellung beziehen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Anregungen bzw. Beschwerden zur Kenntnis und weist diese als unbegründet zurück.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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