Sachverhalt:
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Süsterseel und Hastenrath weist starke Fahrbahnschäden auf, so dass eine
Sanierung dringend erforderlich ist. Betroffen ist der Teilbereich zwischen der
Unterführung unterhalb der L410 und der Ortslage Hastenrath. Der Teilbereich
zwischen Süsterseel und der Unterführung muss nicht saniert werden. Zur
Verdeutlichung ist eine Übersichtskarte als Anlage beigefügt. Ein Teil des Sanierungsbereiches befindet sich im
Eigentum der Gemeinde Gangelt. Die Gemeinde Gangelt beabsichtigt ebenfalls eine
Fahrbahnsanierung durchzuführen, sofern auch dort der Gemeinderat seine
Zustimmung erteilt. Die Maßnahme kann als Gemeinschaftsprojekt durchgeführt
werden.
Aufgrund des Schadensbildes (Tiefe
Rissbildungen und Schlaglöcher) ist eine grundhafte Erneuerung mit einer
Erneuerung der oberen, bituminösen Asphaltschichten erforderlich. Der
Kostenanteil der Gemeinde Selfkant wird sich nach einer ersten groben Schätzung
auf rund 200.000,- € brutto belaufen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt einen
Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Sofern die Förderung
bewilligt wird, erhält die Gemeinde Zuwendungen in Höhe von 75% der Baukosten.
Die Umsetzung würde voraussichtlich in 2023 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der
grundhaften Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Süsterseel und
Hastenrath zu und ermächtigt den Bürgermeister mit der Einreichung eines
Förderantrages bei der Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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