Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung
Vorlage
922/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung soll der Bürgermeister ermächtigt werden, Kreditverträge abzuschließen.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 i) der bisherigen Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Selfkant berät der Haupt- und Finanzausschuss über die Erstaufnahme von Darlehen. Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung schließlich über die Erstaufnahme von Darlehen entscheidet. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis de facto nicht umsetzbar, da der Großteil der Banken ihre Angebote auf Grundlage aktueller Tageszinssätze erstellt und ein Angebot somit nur innerhalb weniger Stunden angenommen werden kann.

Sämtliche Kommunen im Kreis Heinsberg behandeln die Aufnahme eines Kredites als Geschäft der laufenden Verwaltung. Diese werden vom Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt.

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss der Haushaltssatzung bereits im Vorfeld die Höhe der Kreditermächtigung vorgegeben. Gleiches gilt für die Liquiditätskredite. Hier ist eine vorherige Beteiligung der Gemeindevertretung alleine schon deshalb nicht möglich, da diese kurzfristig in Anspruch genommen werden müssen. Aber auch hier ist die Gemeindevertretung bereits im Vorfeld durch die entsprechende Ermächtigung in der Haushaltssatzung beteiligt worden.

 

Es wurden nunmehr die §§ 4 und 11 entsprechend angepasst. Auf den beigefügten Entwurf der Zuständigkeitsordnung wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende Zuständigkeitsordnung wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

-/-

Haushaltsmittel zur Verfügung

-/-

Abwicklung über Produkt

-/-