Betreff
Gebührensatzung Friedhof; 8. Änderungssatzung
Vorlage
895/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Danach (§ 6 (2) KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen innerhalb eines 3-Jahreszeitraums.

 

Der Gebührenhaushalt Friedhof 2020 hat mit einem Defizit i.H.v. 47.315,91 € abgeschlossen.

 

Das Defizit in 2020 ist darauf zurück zu führen, dass sich seit 2018 jährlich etwa 15.000 € an Unterdeckung kumuliert haben. Die Anzahl der Bestattungen sind in etwa gleichgeblieben. Insgesamt ist die Leistung des Bauhofs in den letzten Jahren gestiegen, sodass, um einen Ausgleich zu erzielen, der kalkulierten Einnahmen angehoben werden müssen.      

 

Zudem erhöht sich der Stundensatz eines Bauhofmitarbeiters um ca. 9 %. Die Anschaffungskosten der Grabkreuze (Wiesengrab) sind ebenfalls gestiegen

 

Ein Ausgleich des Gebührenhaushalts kann nur durch die Erhöhung der Einnahmenseite erzielt werden.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die Zuteilung und Nutzungsrechte um 5% anzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt das Rechnungsergebnis Gebührenhaushalt „Friedhof“ 2020 zur Kenntnis und beschließt die 8. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

ja

Abwicklung über Produkt

5530