Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant vom 28. September 2021 (Vorlage: 881/2021) wurde der Antrag
zur Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen vertagt. In einer
interfraktionellen Beteiligung wurde entschieden, die aktuelle
Gestaltungssatzung dem heutigen Stand der Technik anzupassen und die bisherige
Bebauung zu berücksichtigen. Hieraus ist der als Anlage 1 beigefügte Entwurf
zur 4. Änderungssatzung entstanden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist als
Anlage 2 ebenfalls die Lesefassung der Gestaltungssatzung beigefügt.
Anmerkung der Fraktion „Die
Grünen“:
In der hier in Rede stehenden Fassung der
Gestaltungssatzung sollen Sonnenkollektoren-, Photovoltaik- und ähnliche
Anlagen in schwarzem Erscheinungsbild erlaubt werden. Mit der Ausnahme, dass in
der Zone III diese Anlagen nicht von der Verkehrsfläche aus einsehbar sein
dürfen. Aus Gleichbehandlungsgründen und zur Umsetzung zukünftiger,
verpflichtender energetischer Maßnahmen wird daher empfohlen, die Satzung
dahingehend noch anzupassen, dass die Sonnenkollektoren-, Photovoltaik- und
ähnliche Anlagen in Gänze erlaubt werden.
Beschlussvorschlag:
Über die vorliegende Änderungssatzung ist zu beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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