Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom
23.08.2021 beantragen die Bauherren eine Änderung der Gestaltungssatzung des
Ortsteiles Millen.
Die Bauherren beabsichtigen, auf ihrem im Bau befindlichen Einfamilienhaus in Millen, Zur Viehweide, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können, ist es notwendig, diese auf der zur Straßenseite hin sichtbaren Dachhälfte zu positionieren. Da sich der Neubau in Zone 1 der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen befindet, ist die Installation der Photovoltaikanlage gemäß § 6 der Gestaltungssatzung nicht zulässig, wenn diese von der Verkehrsfläche aus einsehbar sind.
Die Bauherren bitten um Änderung der
Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen, auch im Hinblick auf die
Klimaveränderung und besonders unter dem Aspekt des ausgerufenen
Klimanotstandes in der Gemeinde Selfkant.
Die Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen
ist unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=35837 abrufbar.
Beschlussvorschlag:
Über den vorliegenden Antrag ist zu beraten
und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
---- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
---- |
Abwicklung über Produkt |
---- |