Betreff
Gründung eines Beirats für Generationenfragen
Vorlage
866/2021
Aktenzeichen
50 00 00
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Grundsatz:

Die Gemeinde Selfkant plant die Gründung eines Beirats für Generationenfragen mit dem Ziel, die Interessen von Jugendlichen und Senioren sowie Familien und Menschen mit Behinderung zu bündeln und somit zu einem gerechten Interessenausgleich zu kommen.

 

 

Aufgaben des Beirats für Generationenfragen:
Der Beirat für Generationenfragen hat beratende Funktion für Ausschüsse, Gemeindevertretung und die Verwaltung der Gemeinde Selfkant.

Im Umkehrschluss hat der Beirat für Generationenfragen die Möglichkeit Anfragen sowie Anträge an die jeweiligen Ausschüsse und an den Gemeinderat zu stellen.


Wesentliche Aufgaben des Beirats sind:


- Entwicklung von Handlungsfeldern


- Kommunikation über Angebote und Wünsche der verschiedenen Bevölkerungsgruppen


- Beratung der Politik und Verwaltung über generationsübergreifende kommunale Themen


- Klärung von Fragen der Generationengerechtigkeit in der Kommune

 

- die Potentiale, das Wissen und die Erfahrung der älteren Generation für die Bürgergesellschaft nutzbar zu machen

 

- Netzwerkstrukturen in den Dörfern bzw. des Selfkants unter Berücksichtigung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu gestalten und förderlich zu unterstützen

 

 

 

Zusammensetzung des Beirats für Generationenfragen:
Der Beirat für Generationenfragen besteht aus dem Bürgermeister, der auch den Vorsitz übernehmen soll und 12 Beiratsmitgliedern, davon vertreten je ein Drittel

 

Menschen der Altersgruppe bis 25 Jahre

Menschen der Altersgruppe 26 bis 60 Jahre

Menschen der Altersgruppe ab 60 Jahre

 

 

Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den Bürgermeister.

 

Die Amtszeit des Beirats beginnt zum 01.10.2021 und richtet sich im Weiteren nach der Legislaturperiode des Gemeinderates.

 

 

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Beirates für Generationenfragen wird im Amt  "Ordnung und Soziales", Sachgebiet Soziales, angesiedelt. Die Verwaltung stellt dem Beirat für Generationenfragen die Sitzungsräume im Rathaus zur Verfügung. Der Rat der Gemeinde Selfkant stellt im Haushalt die zur Erledigung der Aufgaben des Beirates für Generationfragen erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.

Für den Ablauf der Sitzungen des Beirats wird eine Geschäftsordnung erlassen (Anlage1).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gründung eines Beirats für Generationenfragen für die Gemeinde Selfkant gemäß vorgestelltem Sachverhalt

 


Finanzielle Auswirkungen

ja     

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

Abwicklung über Produkt

3510