Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in
ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Für
dieses Verfahren wurde eine landesplanerische Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Köln gestellt, auf deren
Grundlage überprüft werden sollte, ob die geplante Änderung mit den Zielen der
Landes- und Regionalplanung vereinbart werden kann. Mit Verfügung der
Bezirksregierung vom 05.08.2020 teilte die Bezirksregierung mit, dass gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen landesplanerischen
Bedenken bestehen. Es wird jedoch für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
ein gleichwertiger Flächentausch gefordert.
Dies
hat unter anderem den Grund, die mögliche Versiegelung des Freiraumes in der
Gemeinde nicht zu groß werden zu lassen. Deswegen sollen als Ausgleich an
anderer Stelle im Gemeindegebiet Reserveflächen aufgehoben werden. Dies soll
dazu beitragen, den Freiraum zu schützen und das ortstypische Bild zu erhalten.
Deshalb soll die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege eines
Flächentauschs gemäß dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplanes für das Land
Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Abgrenzung der vom Verfahren betroffenen
Grundstücke ist aus der Planurkunde zur Offenlage zu entnehmen. Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der
Durchführung des Planvorhabens entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am
26.10.2020 (Vorlage 751/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - beschlossen.
Städtebauliche Zielsetzung ist:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Selfkant für die vom Geltungsbereich des Änderungsverfahrens
Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) –
erfassten Grundstücke die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“
(Geltungsbereich 1) bzw. von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die
Landwirtschaft“ (Geltungsbereiche 2 und 3) zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III
(N 22) - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie nach der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.02.2021 (Vorlage 806/2021)
beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener
Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung, Umweltbericht, den vorliegenden Gutachten und den bereits
vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 01.03.2021 bis
einschließlich zum 01.04.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 24.02.2021 zum Änderungsentwurf Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung, Umweltbericht und
Gutachten Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail
bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des Flächennutzungsplanes nebst
dazugehöriger Anlagen in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021
im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52964
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligungen der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle
(Anlage 1 – Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit) zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen,
Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2 – Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zur Änderung Nr. N 26
– Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C. Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1 –
Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2 -
Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728),
beschließt die Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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