Sachverhalt:
Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist
es, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter
Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die
Programme vor ihrer Anwendung zu prüfen (Implementierungsprüfung; § 104 Abs.
1 Nr. 3 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich zur
Wahrnehmung dieser Aufgabe Dritter bedienen. Die Stadt Aachen nimmt diese
Aufgabe gemäß der der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 13.12.2002 für
die Gemeinde Selfkant wahr.
In Abgrenzung zur Zulassungsprüfung der
gpaNRW (§ 94 Abs. 2 GO; zum 01.01.2021 in Kraft getreten), welche eine Prüfung
der. Anwendungen im „Rohzustand" vorsieht, wird im Rahmen der
Implementierungsprüfung vor allem die Anpassung der einzelnen Anwendungen an
die örtlichen Gegebenheiten (Customizing) geprüft.
Im Jahr 2003 wurde die regio iT durch
Zusammenschluss der Aachener Datenverarbeitungsgesellschaft (ADG) und der
Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (GKDVZ; Amt der Stadt Aachen)
gegründet. Zur Bündelung der Nachfrage wurde die Stadt Aachen über eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung von der StädteRegion Aachen (damals noch
Kreis Aachen), dem Kreis
Heinsberg und einem Teil der
kreisangehörigen Kommunen beauftragt, den Bedarf an IT über die regio iT
sicherzustellen. In 2011 ist die regio iT mit dem Zweckverband INFOKOM (Kreis
Gütersloh) und in 2020 mit dem Zweckverband civitec (Oberbergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis) fusioniert. Damit ist sie inzwischen neben dem Hauptsitz in
Aachen mit Niederlassungen und Rechenzentren in Siegburg und Gütersloh
vertreten und so zu einem der größten kommunalen IT-Dienstleister in
Nordrhein-Westfalen herangewachsen.
Die Stadt Aachen nimmt die IT-Prüfung
derzeit für insgesamt 68 Kommunen in NRW mit einer Gesamteinwohnerzahl von
knapp 2 Millionen Einwohnern wahr. Eine Übersicht der Kommunen können Sie dem
beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entnehmen. Die
IT-Anwendungen in den Kommunen werden zum überwiegenden Teil von der regio iT
betreut und in den Rechenzentren der regio iT betrieben. Mit der Wahrnehmung
der Implementierungsprüfung „aus einer Hand" werden größtmögliche
Synergien erzielt und entsprechende Prüfkapazitäten bei den einzelnen Kommunen
eingespart. Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen beschäftigt
derzeit vier IT-Prüfer mit einem Anteil von insgesamt 2,8 Stellen. Die
fachliche Kompetenz der Kolleginnen wird durch regelmäßige Teilnahme an Fort-
und Weiterbildungen sowie Einbindung in überregionale Arbeitskreise des IDR und
der GPA gestärkt. Die langjährigen Prüfer verfügen über anerkannte
Zertifizierungen zum
CISA (Certified Information Systems
Auditor).
Die Rahmenbedingungen der Wahrnehmung der
IT-Prüfung durch die Stadt Aachen sollen durch den Abschluss einer neuen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 68 Kommunen zum 01.01.2022
rechtssicher und einheitlich geregelt werden. Das Vorhaben wurde im
Arbeitsausschuss ÖRV - regio iT am 10.12.2020 vorgestellt und begrüßt.
Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung
werden nachfolgend dargestellt:
§
Die
Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW erstreckt sich auf alle von der regio iT
GmbH betreuten Anwendungen.
§
Der
Arbeitsaufwand wird nach den geleisteten Stunden erfasst. Hierbei wird der
jeweils aktuelle Entgeltsatz des Entgelttarifs zur Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Aachen zu Grunde gelegt. Dieser beträgt derzeit 82 €/Stunde (netto). Zusätzlich werden ggf.
entstehende Reisekosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes NRW
berechnet.
§
Die Gesamtkosten
werden im Verhältnis der Einwohnerzahl getragen. Die Einwohnerzahl wird bei den
Kreisen und der StädteRegion Aachen mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Bei den
kreisfreien Städten gilt der Faktor 1,5 und bei den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden der Faktor 1,0.
Beispiel: Bei Gesamtkosten in Höhe von 210.000 € würde die Gemeinde
Selfkant insgesamt Kosten in Höhe von 661,28 € tragen.
§
Prüfungen
von Programmen, die nicht von der regio iT GmbH betreut werden, sind bilateral
zwischen der Stadt und der jeweiligen Kommune abzustimmen. Die Kosten für
bilaterale Prüfungen werden direkt zwischen der Stadt und der jeweiligen
Kommune abgerechnet.
§
Die
Abrechnungen finden einmal jährlich unmittelbar nach Jahresende statt.
§
Die
Laufzeit der Vereinbarung ist unbefristet. Sie kann erstmalig unter Einhaltung
einer Frist von einem Jahr zum 31.12.2024 gekündigt werden.
§
Die
Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Die übrigen Regelungen können dem Volltext
der Vereinbarung entnommen werden, welcher dieser Vorlage im Entwurf beigefügt
ist. Er wurde mit der Bezirksregierung Köln im Entwurf abgestimmt, die keine
Bedenken einer Genehmigungsfähigkeit sieht. Die bisherigen Vereinbarungen
werden mit Abschluss der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung obsolet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung mandatiert die Stadt
Aachen, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW für die
Gemeinde Selfkant gemäß den Regelungen der im Entwurf beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2022 wahrzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
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