Betreff
Bericht über die finanzielle Lage gem. § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 -Isolierungsgesetz NRW
Vorlage
800/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Am 1. Oktober 2020 ist das Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW in Kraft getreten.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes berichtet der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 der Gemeindevertretung vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Gemäß § 5 NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 die Haushaltsbelastungen infolge der Covid-19-Pandemie durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln und gesondert zu erfassen.

 

Die so ermittelte Haushaltsbelastung ist als außerordentlicher Ertrag in das Jahresergebnis einzustellen und als gesonderte Bilanzposition zu aktivieren.

 

Die aktivierte Bilanzierungshilfe ist dann beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben. Die Bilanzierungshilfe kann im Jahr 2025 auch Ganz oder in Teilen gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Über die Entscheidung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen.

 

Mit der vorstehend erläuterten Vorgehensweise werden somit alle Belastungen aus der Covid-19-Pandemie in 2020 vom regulären Jahresergebnis „ausgeklammert“ und müssen von den Kommunen ab 2025 langjährig abgeschrieben/refinanziert werden.

 

Die durch die Covid-19-Pandemie bedingten Belastungen in 2020 werden aktuell auf rd. 400.000 Euro geschätzt. Diese resultieren hauptsächlich aus einem deutlich verminderten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (- rd. 370.000 €) sowie Aufwendungen für Desinfektionsmittel, Office- und VPN-Lizenzen (Homeoffice), Schutzmasken u.a. in Höhe von rd. 30.000,- Euro.

 

Insgesamt aber kann der Haushalt der Gemeinde im Haushaltsjahr 2020 deutlich positiver abgewickelt werden als ursprünglich geplant.

Insbesondere das Gewerbesteueraufkommen hat sich im Jahresverlauf sehr „pandemieresistent“ entwickelt und liegt momentan rd. 500.000 € über dem Haushaltsansatz von 1.550.000 Euro.

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen

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Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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