Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant
Vorlage
793/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant wurde zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert. Nach den Neuwahlen ist es sinnvoll, diese zu überarbeiten.

 

In der als Anlage beigefügten Änderungsfassung wurden verschiedene Regelungen geändert bzw. neu aufgenommen. Die Änderungen sind in rot markiert. Grundlage hierfür war auch die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Zu aktualisieren waren neben marginalen, redaktionellen Änderungen die Höhe der Aufwandsentschädigungen in § 11 der Satzung. Neben dem Regelstundensatz in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wurde von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausschussvorsitzenden einzelner Ausschüsse ein erhöhtes Sitzungsgeld zu zahlen (§ 11 Abs. 3 h)

 

Den Ausschussvorsitzenden des Bauausschusses und des Planungs- und Umweltausschusses steht nun je stattgefundener Sitzung eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 228,50 € zu.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung der Hauptsatzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

Abwicklung über Produkt