Sachverhalt:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 einstimmig beschlossen, der
Einführung und dem Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die
kreisangehörigen Kommunen im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit
zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen
abzuschließen.
Bei
dieser interkommunalen Zusammenarbeit wurde dem Kreis Heinsberg als
Antragsteller gemäß der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer
interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
im Mai 2020 eine Zuwendung in Höhe von
94.290,84 € bewilligt. Die per Zuwendungsbescheid bewilligte Summe kommt
allen kreisangehörigen Kommunen zu Gute, da die durch das Serviceportal
entstehenden Kosten grundsätzlich über die Kreisumlage abgerechnet werden.
Dank
der zügigen Implementierung der Dienstleistungen in das Serviceportal und der
guten Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Kreis konnte das Portal
bereits im September 2020 im Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen
in Betrieb genommen werden, was medienwirksam durch alle
Hauptverwaltungsbeamten bekannt gemacht wurde.
Die
Abwicklung des Betriebes des gemeinsamen Serviceportals soll wie o. g. durch
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) mit den kreisangehörigen Kommunen
erfolgen. Der Kreis verpflichtet sich, Aufgaben für die übrigen Beteiligten
durchzuführen (mandatierende Vereinbarung).
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung
Köln. Der Entwurf der abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
wurde vorab mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Bezirksregierung hat
dabei bestätigt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorgelegten
Fassung genehmigungsfähig ist.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für die Gemeinde Selfkant in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung bedarf.