Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant begehrt mit Antrag vom 05.03.2007 den Erlass einer Resolution zu § 107 Gemeindeordnung NW.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 23. Januar 2007 die Absicht von Innenminister Dr. Ingo Wolf gebilligt, zum Vorhaben der Reform der Gemeindeordnung die Verbändeanhörung einzuleiten. Unter anderem soll in einem nun vorliegenden Referentenentwurf hierbei der § 107 Gemeindeordnung geändert werden.
„§ 107
Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
(1) Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn
1. |
ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert |
2. |
die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und |
3. |
bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.“ |
Mit
den Änderungen in Absatz 1 Satz 1 wird die wirtschaftliche Betätigung an
strengere Voraussetzungen gebunden. Gegenüber der bisherigen Fassung wird für
die wirtschaftliche Betätigung nicht mehr nur ein einfacher öffentlicher Zweck,
sondern ein dringender öffentlicher Zweck gefordert. Hiermit sollen erhöhte
Anforderungen an die Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung gestellt
werden. Dies soll zu einer Konzentration auf die Betätigungen führen, für die
tatsächlich ein erhöhtes öffentliches Bedürfnis besteht und soll insoweit auch
eine Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeit stärken.
Die
Verschärfung der Subsidiaritätsklausel beinhaltet die stärkere Betonung eines
Vorrangs der privaten Leistungserbringung vor der Leistungserbringung durch die
öffentliche Hand.
Im
Referentenentwurf genießen die nach der bisherigen Rechtslage aufgenommenen und
danach zulässigen wirtschaftlichen Betätigungen Bestandsschutz.
Der Antrag der SPD-Fraktion sowie eine Stellungsnahme des Städte- und Gemeindebundes sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu entscheiden.