Betreff
Erlass einer Resolution zu § 107 Gemeindeordnung
Vorlage
119/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im  Rat der Gemeinde Selfkant begehrt mit Antrag vom 05.03.2007 den Erlass einer Resolution zu § 107 Gemeindeordnung NW.

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 23. Januar 2007 die Absicht von Innenminister Dr. Ingo Wolf gebilligt, zum Vorhaben der Reform der Gemeindeordnung die Verbändeanhörung einzuleiten. Unter anderem soll in einem nun vorliegenden Referentenentwurf hierbei der § 107 Gemeindeordnung geändert werden.

 

„§ 107 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung

(1) Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn

1.

ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert

2.

die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und

3.

bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.“

 

 

Mit den Änderungen in Absatz 1 Satz 1 wird die wirtschaftliche Betätigung an strengere Voraussetzungen gebunden. Gegenüber der bisherigen Fassung wird für die wirtschaftliche Betätigung nicht mehr nur ein einfacher öffentlicher Zweck, sondern ein dringender öffentlicher Zweck gefordert. Hiermit sollen erhöhte Anforderungen an die Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung gestellt werden. Dies soll zu einer Konzentration auf die Betätigungen führen, für die tatsächlich ein erhöhtes öffentliches Bedürfnis besteht und soll insoweit auch eine Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeit stärken.

 

Die Verschärfung der Subsidiaritätsklausel beinhaltet die stärkere Betonung eines Vorrangs der privaten Leistungserbringung vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand.

 

Im Referentenentwurf genießen die nach der bisherigen Rechtslage aufgenommenen und danach zulässigen wirtschaftlichen Betätigungen Bestandsschutz.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion sowie eine Stellungsnahme des Städte- und Gemeindebundes sind als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu entscheiden.